Die Stadtverwaltung hat diejenigen Braunschweiger Stillgewässer hinsichtlich einer möglichen Freigabe zum Baden untersucht, die eine für die Einrichtung einer Badestelle prinzipiell geeignete Größe und Wassertiefe aufweisen.
Das Ergebnis der vom Verwaltungsausschuss beauftragten Untersuchung liegt jetzt vor und wurde dem Sportausschuss mitgeteilt (siehe Anlage). Aus Sicht der Verwaltung bietet lediglich der städtische Teil des Heidbergsees die Voraussetzungen für eine Freigabe zum Baden. Dort wird dies in Teilbereichen bereits geduldet. Weitere Freigaben kommen nicht in Betracht.
Untersucht wurden in erster Linie Belange des Immissions- sowie des Natur-, Gewässer- und Bodenschutzes. Diese müssen geklärt sein, bevor verkehrssicherungstechnische Gesichtspunkte in den Blick genommen werden können. Letztere werden für den Heidbergsee auf Grundlage einschlägiger Richtlinien aktuell durch die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. im Rahmen eines Fachgutachtens geprüft. Eine Gremienvorlage mit Vorschlägen für die Einrichtung einer Badestelle am Heidbergsee soll den Ausschüssen voraussichtlich im Frühjahr vorgelegt werden.
Nicht untersucht wurden Stillgewässer wie Lünischteich, Blumenteich, Feuerteich etc., weil sie sich von Größe und Tiefe her nicht eignen. Auch die Teiche in Braunschweigs Naturschutzgebieten wurden keiner weitergehenden Überprüfung unterzogen. Gleiches gilt für Gewässer in Privatbesitz.
Die Gründe, die aus Sicht der Verwaltung gegen eine Freigabe der weiteren geprüften Stillgewässer zum Baden sprechen, sind im Einzelnen:
Untersucht wurden in erster Linie Belange des Immissions- sowie des Natur-, Gewässer- und Bodenschutzes. Diese müssen geklärt sein, bevor verkehrssicherungstechnische Gesichtspunkte in den Blick genommen werden können. Letztere werden für den Heidbergsee auf Grundlage einschlägiger Richtlinien aktuell durch die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. im Rahmen eines Fachgutachtens geprüft. Eine Gremienvorlage mit Vorschlägen für die Einrichtung einer Badestelle am Heidbergsee soll den Ausschüssen voraussichtlich im Frühjahr vorgelegt werden.
Nicht untersucht wurden Stillgewässer wie Lünischteich, Blumenteich, Feuerteich etc., weil sie sich von Größe und Tiefe her nicht eignen. Auch die Teiche in Braunschweigs Naturschutzgebieten wurden keiner weitergehenden Überprüfung unterzogen. Gleiches gilt für Gewässer in Privatbesitz.
Die Gründe, die aus Sicht der Verwaltung gegen eine Freigabe der weiteren geprüften Stillgewässer zum Baden sprechen, sind im Einzelnen:
Moorhüttensee
Immissionsrechtlich wäre das Nordufer zur Freigabe zum Baden geeignet. Allerdings ist der Moorhüttenteich als größeres naturnahes Stillgewässer als geschütztes Biotop nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz ausgewiesen. Im Landschaftsrahmenplan ist er als wertvolle Fläche für
den Artenschutz benannt. Aus 2018 liegen Meldungen von einem breiten Artenspektrum von Wasservögeln (u. a. Haubentaucher, Reiherente, Schnatterente), zum Teil mit Brutnachweis vor. Aufgrund der Bedeutung des Moorhüttenteichs für den Artenschutz ist von einer Nutzung als Badegewässer abzusehen. Weiterhin befinden sich der südliche und westliche Uferbereich sowie ein Teil des nördlichen Uferbereiches im Bereich zweier Altablagerungen, die ebenfalls gegen eine solche Nutzung sprechen.
Spielmannsteich
Der Spielmannsteich im Bodenplanungsgebiet Okeraue ist aufgrund seiner Rohrverbindung mit der Oker als Badegewässer zum Baden nicht geeignet. Am Ufer sowie im Teichsediment ist mit erhöhten okertypischen Schwermetallbelastungen zu rechnen. Zudem ist der Teich seit Jahre im Sommer in einem Maße mit Blaualgen besiedelt, das mit hoher Wahrscheinlichkeit gesundheitsgefährdend ist.
Ölper See
Der Ölper See hat direkte Verbindungen zur Oker und ist daher aufgrund der typischen Schwermetallbelastungen des Flusses als Badegewässer nicht geeignet.
Südsee
Auch der Südsee hat direkte Verbindungen zur Oker. Zusätzlich schließen die unvermeidlich auftretenden Konflikte mit den dortigen Wassersportlern eine Freigabe zum Baden aus.
Raffteiche
Die Raffteiche weisen insgesamt eine naturnahe Ufervegetation und eine verhältnismäßig geringe Erschließung durch Wege auf. Zur Erholung wird der Bereich nur eingeschränkt, insbesondere durch Angler, genutzt. Weiterhin haben die Raffteiche eine hohe Bedeutung als Laichgewässer für Amphibien und als Lebensraum für Wasservögel. Im Landschaftsrahmenplan sind die Teiche als Gebiete mit sehr hoher Bedeutung für Tiere und Pflanzen benannt. Aufgrund der Bedeutung für den Artenschutz ist von einer Nutzung als Badegewässer abzusehen.
Dowesee
Der See wird u. a. über die Regenwasserkanalisation zu einem nicht unerheblichen Anteil mit Regenwasser von Verkehrsflächen gespeist. Daher ist davon auszugehen, dass eine entsprechende Schadstoffbelastung vorliegt, die gegen eine Nutzung als Badegewässer spricht.
Bienroder See
Hinsichtlich einer Nutzung als Badegewässer hat der Planungs- und Umweltausschuss im September vergangenen Jahres im Zusammenhang mit der Erstellung des „Naturnahen Naherholungskonzeptes Bienroder Kiesteich“ beschlossen, den See auf Basis der aktuellen Gegebenheiten derzeit nicht zum Baden freizugeben. Der Grund sind erhebliche Gefahrenpotentiale unter der Wasseroberfläche durch Bunkerteile und Gerätschaften des einstigen Kiesabbaus.
Immissionsrechtlich wäre das Nordufer zur Freigabe zum Baden geeignet. Allerdings ist der Moorhüttenteich als größeres naturnahes Stillgewässer als geschütztes Biotop nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz ausgewiesen. Im Landschaftsrahmenplan ist er als wertvolle Fläche für
den Artenschutz benannt. Aus 2018 liegen Meldungen von einem breiten Artenspektrum von Wasservögeln (u. a. Haubentaucher, Reiherente, Schnatterente), zum Teil mit Brutnachweis vor. Aufgrund der Bedeutung des Moorhüttenteichs für den Artenschutz ist von einer Nutzung als Badegewässer abzusehen. Weiterhin befinden sich der südliche und westliche Uferbereich sowie ein Teil des nördlichen Uferbereiches im Bereich zweier Altablagerungen, die ebenfalls gegen eine solche Nutzung sprechen.
Spielmannsteich
Der Spielmannsteich im Bodenplanungsgebiet Okeraue ist aufgrund seiner Rohrverbindung mit der Oker als Badegewässer zum Baden nicht geeignet. Am Ufer sowie im Teichsediment ist mit erhöhten okertypischen Schwermetallbelastungen zu rechnen. Zudem ist der Teich seit Jahre im Sommer in einem Maße mit Blaualgen besiedelt, das mit hoher Wahrscheinlichkeit gesundheitsgefährdend ist.
Ölper See
Der Ölper See hat direkte Verbindungen zur Oker und ist daher aufgrund der typischen Schwermetallbelastungen des Flusses als Badegewässer nicht geeignet.
Südsee
Auch der Südsee hat direkte Verbindungen zur Oker. Zusätzlich schließen die unvermeidlich auftretenden Konflikte mit den dortigen Wassersportlern eine Freigabe zum Baden aus.
Raffteiche
Die Raffteiche weisen insgesamt eine naturnahe Ufervegetation und eine verhältnismäßig geringe Erschließung durch Wege auf. Zur Erholung wird der Bereich nur eingeschränkt, insbesondere durch Angler, genutzt. Weiterhin haben die Raffteiche eine hohe Bedeutung als Laichgewässer für Amphibien und als Lebensraum für Wasservögel. Im Landschaftsrahmenplan sind die Teiche als Gebiete mit sehr hoher Bedeutung für Tiere und Pflanzen benannt. Aufgrund der Bedeutung für den Artenschutz ist von einer Nutzung als Badegewässer abzusehen.
Dowesee
Der See wird u. a. über die Regenwasserkanalisation zu einem nicht unerheblichen Anteil mit Regenwasser von Verkehrsflächen gespeist. Daher ist davon auszugehen, dass eine entsprechende Schadstoffbelastung vorliegt, die gegen eine Nutzung als Badegewässer spricht.
Bienroder See
Hinsichtlich einer Nutzung als Badegewässer hat der Planungs- und Umweltausschuss im September vergangenen Jahres im Zusammenhang mit der Erstellung des „Naturnahen Naherholungskonzeptes Bienroder Kiesteich“ beschlossen, den See auf Basis der aktuellen Gegebenheiten derzeit nicht zum Baden freizugeben. Der Grund sind erhebliche Gefahrenpotentiale unter der Wasseroberfläche durch Bunkerteile und Gerätschaften des einstigen Kiesabbaus.
Weitere Informationen unter: www.braunschweig.de
Foto: oh/StephanieAlbert