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Das Land Niedersachsen weitet die Notbetreuung für Kinder von Berufstätigen in der Daseinsvorsorge aus.

Familien können die Notbetreuung in den Kitas fortan nutzen, wenn lediglich ein Elternteil Berufsgruppen angehört, die in kritischen Infrastrukturen tätig sind (Übersicht siehe unten). Bislang mussten nach Vorgabe des Landes beide Elternteile den genannten Berufsgruppen angehören.
Die Stadt Braunschweig hatte aufgrund vermehrter Problemanzeigen von Eltern und Arbeitgebern bereits am vergangenen Mittwoch eigenständig eine Härtefallregelung eingeführt. Jetzt ist das Land nachgezogen.
 
Epidemiologisch sinnvolle Einschränkungen bleiben dabei weiterhin bestehen. Wenn der zweite Elternteil beispielsweise nicht berufstätig ist, flexibel im Homeoffice arbeitet oder von der Arbeit freigestellt ist, dann hat die Unterbrechung von Infektionsketten zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus oberste Priorität. Eltern sind weiterhin aufgefordert zunächst alle Alternativen der Kinderbetreuung abzuklären und den Bedarf nachzuweisen. Einzig die Betreuung durch Großeltern ist zu vermeiden. Das niedersächsische Kultusministerium hat hierzu klar formuliert: „Oberste Prämisse bei allen Entscheidungen vor Ort muss es sein, die Infektionsketten wirksam zu durchbrechen. Dies kann nur gelingen, wenn die Notbetreuung sehr zurückhaltend gewährt und in Anspruch genommen wird.“
 
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Braunschweig steht mit allen Träger der Kindertagesstätten, dem zentralen Familien-Service-Büro für Kindertagespflege „Das FamS“ und Tagespflegepersonen in Kontakt, um die Notbetreuung zu gewährleisten.
Eltern die von der Notbetreuung Gebrauch machen wollen, werden gebeten, sich mit ihrer Betreuungseinrichtung bzw. Tagespflegeperson vorab in Verbindung zu setzen. Fragen zur Notbetreuung in Kitas beantwortet darüber hinaus die Kita-Platzvermittlung, Tel. 0531/470-8493. Fragen zur Notbetreuung in der Kindertagespflege werden weiterhin unter 470-8451 sowie beim zentralen Familien-Service-Büro für Kindertagespflege „Das FamS“ unter 0531/12055440 beantwortet.
Das aktualisierte Formular Berufsgruppenbescheinigung kann aufwww.braunschweig.de  heruntergeladen werden. Bereits vorgelegte Bescheinigungen werden anerkannt.
 
Übersicht: Berufsgruppen der kritischen Infrastruktur
Beschäftigte im Gesundheitsbereich, im medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich; Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen inkl. der kommunalen Handlungsfähigkeit (Kommunalverwaltung); Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr; Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche; Beschäftigte im Bereich der Daseinsvorsorge mit Sicherstellungsauftrag wie z.B. für die Wasser, Strom-, Fernwärme-, Mineralöl- und Gasversorgung, Entsorgung, Lebensmittelversorgung (Lebensmittelproduktion und -verarbeitung sowie Lebensmittelhandel), Informationstechnik und Telekommunikation, öffentlichen Nahverkehr, Kinderbetreuung sowie Bargeldversorgung. Ausgenommen von der Untersagung der Betreuung ist ebenfalls die Betreuung in besonderen Härtefällen (etwa drohende Kündigung, erheblicher Verdienstausfall). 
Foto: oh/tolmacho
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