Die städtischen Wochenmärkte auf dem Erfurtplatz, dem Nibelungenplatz, in Wenden und auf dem Westfalenplatz werden in diesem Jahr nicht von Karfreitag, 10. April, auf Gründonnerstag, 9. April, vorverlegt, sondern fallen ganz aus.
Zu den Wochenmärkten die stattfinden, gilt folgender Hinweis:
Wochenmärkte dürfen nach der Allgemeinverfügung weiter stattfinden, die Betreiber, in diesem Fall also die Stadt müssen aber sicherstellen, dass die Regelungen eingehalten werden. Das heißt: der Zutritt der Kundschaft zu den Verkaufsstellen ist so zu organisieren und falls notwendig durch Zutrittsbeschränkungen zu reglementieren, dass in der Verkaufsstelle ausreichende Bewegungsfreiheit gegeben ist, um einen Abstand zwischen Personen von ca. 1,5 Metern zu ermöglichen.
Ansammlungen der Kundschaft, die Zutritt in den Betrieb bzw. die Verkaufsstelle begehren, sind ebenfalls so zu organisieren, dass der ausreichende Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betriebe bzw. der Verkaufsstellen müssen die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Hygieneregeln einhalten.
Weitere Informationen unter: www.braunschweig.de