Bis auf sehr wenige Ausnahmen haben die etwa 35 Alten- und Pflegeheime sowie Wohnheime der Behindertenhilfe und Pflege-Wohngemeinschaften in Braunschweig in den vergangenen zwei Wochen Hygienekonzepte bei der Stadt Braunschweig eingereicht.
„Damit werden Besuche bei Heimbewohnern, etwa durch ihre Familienangehörigen, jetzt Schritt für Schritt wieder möglich“, freute sich Sozialdezernentin Dr. Christine Arbogast. Bereits seit dem 7. Mai habe die Stadt die ersten Genehmigungen ausgesprochen. „Wir wissen, dass ein großer Wunsch besteht, Angehörige wiedersehen und besuchen zu können, deswegen danke ich den Trägern für die Einreichung der Konzepte. Mit der Genehmigung ist für sie der Weg frei, den Besuchsverkehr unter Einhaltung der strengen Hygieneschutzmaßnahmen eigenverantwortlich zu ermöglichen.“
Die niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sieht ein Betretungsverbot für Heime vor, das allerdings von den örtlichen Gesundheitsämtern aufgehoben werden kann, wenn die Einrichtungen nachweisen können, dass sie den Besucherverkehr so lenken können, dass die Hygiene- und Abstandsauflagen eingehalten werden können.
Bei der Beurteilung der eingereichten Hygienekonzepte für Besucherregelungen orientiert sich das Gesundheitsamt an den Vorgaben des Sozialministeriums sowie des Landesgesundheitsamtes. Dabei stehen folgende Kriterien im Mittelpunkt:
– Registrierung jedes Besuches
– Anzahl, Häufigkeit und Dauer der Besuche sind möglichst gering
– COVID-19-Erkrankte, Kontaktpersonen und Menschen mit Erkältungssymptomen sind nicht zugelassen; möglichst Erklärung unterschreiben
– Besucher tragen während des gesamten Besuches Mund-Nasen-Schutz; Bewohnerinnen und Bewohner wenn tolerierbar auch
– Einweisung in und Umsetzung von Hygieneregeln, insbesondere Händedesinfektion bei Betreten und Verlassen der Einrichtung
– Einhaltung der Abstandsregel (mind. 1,5 m mit entsprechender Barriere wie Tisch, Trennwand, Markierung etc.)
– kein Essen, keine Getränke
– Besuche auf Zimmern nur einzeln und mit Begleitung durch Personal während Aufenthalt im Haus
Weitere Informationen unter: www.braunschweig.de