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Bestattungen auf den Braunschweiger Friedhöfen werden teurer. Der Rat der Stadt hat kürzlich eine neue Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung beschlossen, nach der die Preise für Grabstätten pauschal um 10 Prozent steigen.

 

Bestattungen und damit die Nutzung der Friedhöfe kosten Geld – gleich ob Erdbestattung, Urnengrab oder in einer anderen Form.

Auf den Friedhöfen werden jedoch weniger Menschen beerdigt als früher. Die Kosten für die Städte aber bleiben hoch. Der Rat der Stadt Braunschweig hat nun beschlossen, die Gebühren für die Friedhöfe in der Stadt anzuheben. Demnach werden die Friedhofs- und Bestattungsgebühren pauschal um zehn Prozent erhöht.

Grund für die Erhöhung der Gebühren ist, dass diese nicht ausreichen, um die Kosten zu decken. Die Friedhöfe erfüllten gerade im Zuge des Klimawandels und der verstärkten kulturellen Nachfrage immer mehr öffentliche und allgemeine Aufgaben. Die Kosten für die Grabnutzungsrechte von Gräbern auf den Braunschweiger Friedhöfen richten sich nach der Nutzungszeit und der Grabart, die durch die Angehörigen ausgewählt wird. Grundsätzlich ist bei kleinen Urnengräbern mit den geringsten Kosten zu rechnen, wobei im Gegensatz dazu die Kosten für große Familiengräber und Gruften am höchsten zu Buche schlagen. Aufgrund der in der Stadt Braunschweig gegebenen Konkurrenzsituation mit drei Friedhofsträgern sind kostendeckende Gebühren nicht zu erzielen. Als Gründe für die Gebührenerhöhung werden eine Verbesserung des Kostendeckungsgrades des Friedhofs- und Bestattungswesen sowie ein Beitrag zur Haushaltsoptimierung genannt. Mit der neuen Satzung soll ein Kostendeckungsgrad von 76 Prozent pro Haushaltsjahr erreicht werden. Dies würde zu haushaltsentlastenden Mehreinnahmen in Höhe von rund 150.000 Euro führen.

Nach der beschlossenen Erhöhung der Friedhofsgebühren kostet somit ein Einzelgrab in Erdbestattung für die Dauer von 25 Jahren nun 1.583 Euro (vorher 1.438 Euro). Für ein durchschnittliches Urnengrab (0,75 Quadratmeter) für die Dauer von 20 Jahren betragen die Kosten jetzt 886 Euro statt wie bisher 805 Euro. Die Herstellung von Grabstätten für Erdreihengräber in der Woche kostet 438,90 Euro (vorher 399 Euro), eine Beisetzung einer Urne kostet 104,50 Euro anstatt bisher 95 Euro. Mit den aktualisierten Gebühren soll im Bereich der Beisetzungen und Bestattungen ein Kostendeckungsgrad von 90,7 Prozent erreicht werden. Beim Erwerb von Nutzungsrechten der Grabstellen geht man künftig von einem Kostendeckungsgrad von 75,2 Prozent aus. Für die Benutzung der Feierhallen und des rituellen Waschhauses wird dagegen auch nach der Erhöhung nur ein Deckungsgrad von 52,8 Prozent erzielt.

Dass die Gebühren nicht mehr ausreichen, hat unter anderem mit dem sinkenden Bedarf an Bestattungsflächen und der sinkenden Auslastung der Friedhofseinrichtungen zu tun. Auf den Friedhöfen setzt sich zudem der Trend zu pflegeleichten Gräbern und kostengünstigeren Bestattungsformen fort. Der Anteil von kleinen Urnengräbern steigt im Vergleich zu den Erdgräbern. Und das führt dazu, dass die Stadt größere Flächen auf den Friedhöfen selbst pflegen muss. Das wiederum wird für sie immer teurer. Der Rat der Stadt hat nach längerer Überlegungszeit außerdem einstimmig beschlossen, dass in Braunschweig Baumbestattungen möglich werden sollen. Ein sogenannter Friedwald soll dazu entstehen.

Foto: oh/pixabay.com

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