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Im Jahr 2020 fördern das Land Niedersachsen (Ministerium für Wissenschaft und Kultur) und die Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen Investitionen in kleinen Kultureinrichtungen mit insgesamt 2,5 Millionen Euro.

Von diesem Betrag werden 1,5 Millionen Euro über die regionalen Kulturförderer für Projekte mit Fördersummen von 1.000 Euro bis 25.000 Euro vergeben.
Eine weitere Million Euro vergibt das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) für Projekte mit Fördersummen über 25.000 Euro bis zu 100.000 Euro. Diese Anträge sind direkt beim MWK im Online-Antragsverfahren zu stellen. (Antragsstichtag beim MWK: 31.08.2019).

In den Landkreisen Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel sowie den Städten  Braunschweig und Salzgitter vergibt die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz die Förderungen zwischen 1.000 Euro und 25.000 Euro. Für Investitionsprojekte der kleinen Kultureinrichtungen in diesem Gebiet stehen etwa 90.000 Euro zur Verfügung.
Das Programm richtet sich an kleine Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen.
Gefördert werden:

–       bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen,
–       digitale Infrastruktur
–       Veranstaltungstechnik
–       Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität
–       Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität
–       Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs

Nicht gefördert werden Personalkosten, laufende Sachkosten, der Erwerb von Immobilien und Grundstücken und Neubauten, in der Regel auch nicht bauliche Maßnahmen an oder in Gebäuden im Besitz des Landes oder einer Kommune. Die Förderquote für eine Maßnahme kann jeweils bis zu 75 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten betragen. Einzelheiten sind in den Förderkriterien geregelt, die auf den Internetseiten der SBK,www.sbk-bs.deund des Ministeriums für Wissenschaft und Kulturwww.mwk.niedersachsen.de(Pfad: Startseite / Kultur / Kulturförderung / Online-Antragsverfahren des MWK / Investitionsprogramm für kleine Kulturträger) eingesehen und heruntergeladen werden können.
Antragsberechtigt sind rechtsfähige juristische Personen des privaten Rechts, z. B. eingetragene Vereine, gGmbHs oder Stiftungen sowie GbRs. Die Antragsteller müssen Träger einer Einrichtung mit eindeutig kultureller Ausrichtung sein bzw. einer solchen angehören (z. B. Heimatvereine, Amateurtheater, Freilichtbühnen, Freie professionelle Theater, nichtstaatliche Museen, soziokulturelle Einrichtungen, Kunstvereine, Kunstschulen, Musikschulen, Musikzentren).

Voraussetzung für eine Förderung durch die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz ist ein schriftlicher Antrag mit genauer Projektbeschreibung und detailliertem Ausgaben- und Finanzierungsplan. Die Ausschreibung des Förderprogramms, die Förderkriterien und das notwendige Antragsformular mit einem Muster für den Ausgaben- und Finanzierungsplan sind ebenfalls einsehbar und herunterladbar unter www.sbk-bs.de(Pfad: Auftrag /Förderungen / Regionale Kulturförderung). 
Für die kleinen Kultureinrichtungen, die eine Förderung zwischen 1.000 und 25.000 Euro bei derStiftung Braunschweigischer Kulturbesitzbeantragen wollen, müssen ihren Antrag bis zum31.07.2020bei der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, Löwenwall 16, 38100 Braunschweig, eingereicht haben.
Mehr unter www.sbk-bs.de

Foto: oh/Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz

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