Markurth: Steuer- und Einnahmeausfälle der Kommunen ausgleichen!OB äußert sich zur Finanzsituation der Städte als Folge der Corona-Pandemie.
Zum Vorstoß von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, massive finanzielle Hilfen für die Kommunen auf den Weg zu bringen, hat sich Oberbürgermeister Ulrich Markurth geäußert:
„Bei allen notwendigen Entscheidungen zu Rettungsschirmen und Unterstützungsfonds wird noch viel zu wenig über die dramatische Situation der Kommunen in Deutschland diskutiert. Angesichts drastischer, in der Bundesrepublik noch nie erlebter Steuermindereinnahmen und pandemiebedingter Zusatzkosten, werden entsprechende Programme immer dringlicher! Der Vorstoß von Bundesfinanzminister Olaf Scholz ist daher sehr zu begrüßen.
Städte und Gemeinden sind die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaus. Es müssen daher irreparable Schäden an elementaren Institutionen und Dienstleistungen der Daseinsvorsorge vermieden werden. Das zu erwartende Ausmaß der Folgen des konjunkturellen Einbruchs macht es unmöglich, ausschließlich durch eigene Haushaltsoptimierungsmaßnahmen in auch nur halbwegs ausreichender Weise gegensteuern zu können. Für Braunschweig ergeben sich bereits jetzt angekündigte Einnahmeausfälle bei der Gewerbesteuer von rund 30 Millionen Euro. Hinzukommen die weiteren zu erwartenden Einnahmeausfälle bei den Steuern und dem kommunalen Finanzausgleich als Folge der gerade veröffentlichen Steuerschätzung. Die regionalisierten Zahlen werden in Kürze erwartet.
In Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ist ein entsprechendes Paket zu erarbeiten und umzusetzen, das weit über das Jahr 2020 hinausgeht.
Bestandteile sollten sein:
• Ausgleich der Steuerausfälle (u. a. Gewerbesteuer, Anteile von Einkommens- und Körperschaftssteuer)
• Stabilisierung der Mittelzuflüsse aus dem kommunalen Finanzausgleich
• Sofortige Liquiditätskredite über die N-Bank
• Entlastung bei den steigenden Kosten der Unterkunft
• Übernahme der erheblichen Lasten der Krankenhäuser durch zusätzliche Kosten bei gleichzeitigen Einnahmeausfällen
• Ausgleich coronabedingter Einnahmeausfälle – insbesondere beim ÖPNV – aber auch bei kommunalen Veranstaltungszentren, Museen, Theatern, Flughäfen, Schwimmbädern etc.
• Elternbeiträge in Kitas sind zu erstatten
Die erwarteten Finanzschäden in den Haushalten der Kommunen sollten durch Veränderungen des Haushaltsrechts isoliert dargestellt und langfristig ausgeglichen werden können.
Wichtig ist eine schnelle Verständigung auch auf Landesebene. Ich erwarte hierfür die uneingeschränkte Unterstützung unserer Bundestags- und aller Landtagsabgeordneten.“
Weitere Informationen unter: www.braunschweig.de
„Bei allen notwendigen Entscheidungen zu Rettungsschirmen und Unterstützungsfonds wird noch viel zu wenig über die dramatische Situation der Kommunen in Deutschland diskutiert. Angesichts drastischer, in der Bundesrepublik noch nie erlebter Steuermindereinnahmen und pandemiebedingter Zusatzkosten, werden entsprechende Programme immer dringlicher! Der Vorstoß von Bundesfinanzminister Olaf Scholz ist daher sehr zu begrüßen.
Städte und Gemeinden sind die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaus. Es müssen daher irreparable Schäden an elementaren Institutionen und Dienstleistungen der Daseinsvorsorge vermieden werden. Das zu erwartende Ausmaß der Folgen des konjunkturellen Einbruchs macht es unmöglich, ausschließlich durch eigene Haushaltsoptimierungsmaßnahmen in auch nur halbwegs ausreichender Weise gegensteuern zu können. Für Braunschweig ergeben sich bereits jetzt angekündigte Einnahmeausfälle bei der Gewerbesteuer von rund 30 Millionen Euro. Hinzukommen die weiteren zu erwartenden Einnahmeausfälle bei den Steuern und dem kommunalen Finanzausgleich als Folge der gerade veröffentlichen Steuerschätzung. Die regionalisierten Zahlen werden in Kürze erwartet.
In Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ist ein entsprechendes Paket zu erarbeiten und umzusetzen, das weit über das Jahr 2020 hinausgeht.
Bestandteile sollten sein:
• Ausgleich der Steuerausfälle (u. a. Gewerbesteuer, Anteile von Einkommens- und Körperschaftssteuer)
• Stabilisierung der Mittelzuflüsse aus dem kommunalen Finanzausgleich
• Sofortige Liquiditätskredite über die N-Bank
• Entlastung bei den steigenden Kosten der Unterkunft
• Übernahme der erheblichen Lasten der Krankenhäuser durch zusätzliche Kosten bei gleichzeitigen Einnahmeausfällen
• Ausgleich coronabedingter Einnahmeausfälle – insbesondere beim ÖPNV – aber auch bei kommunalen Veranstaltungszentren, Museen, Theatern, Flughäfen, Schwimmbädern etc.
• Elternbeiträge in Kitas sind zu erstatten
Die erwarteten Finanzschäden in den Haushalten der Kommunen sollten durch Veränderungen des Haushaltsrechts isoliert dargestellt und langfristig ausgeglichen werden können.
Wichtig ist eine schnelle Verständigung auch auf Landesebene. Ich erwarte hierfür die uneingeschränkte Unterstützung unserer Bundestags- und aller Landtagsabgeordneten.“
Weitere Informationen unter: www.braunschweig.de
Foto: oh/Bru-nO