Im Rahmen des im April aufgelegten Braunschweiger Härtefallfonds sind bei der Wirtschaftsförderung bislang rund 470 Anträge eingegangen.
Zum Hintergrund:Da die kommunale Soforthilfe lediglich zur Absicherung besonderer Härtefälle gewährt werden kann, die nicht oder nicht ausreichend von den Rettungsschirmen von Bund und Land profitieren, ist eine vorherige Beantragung von Corona-Hilfen bei der NBank notwendige Voraussetzung für eine Antragstellung bei der Stadt. Mit den städtischen Mitteln wurden beispielsweise in vielen Fällen die Hilfen des Landes aufgestockt, um existenzbedrohte Unternehmen und Freiberufler ausreichend abzusichern.
Allerdings ist das Förderprogramm des Landes zum 31. Mai ausgelaufen. Folglich konnten Betroffene für Umsatzeinbußen seit dem 1. Juni bislang keine Fördergelder beim Land beantragen und sind daher für diesen Zeitraum nicht antragsberechtigt für den Hilfsfonds der Stadt Braunschweig. Für die Monate März bis Mai 2020 können weiterhin auch rückwirkend Anträge gestellt werden.
„Selbstverständlich wollen wir weiterhin die von den Infektionsschutzmaßnahmen und Schließungen erheblich betroffenen Braunschweiger Unternehmen unterstützen, soweit das finanziell und rechtskonform möglich ist“, so Leppa.
Daher werde die Verwaltung, sobald alle Details zu den neuen Förderprogrammen des Landes bekannt sind, umgehend die Förderansätze der Stadt überprüfen. In enger Abstimmung mit dem Niedersächsischen Städtetag und dem Land Niedersachsen soll weiterhin ein unkompliziertes und passgenaues Förderprogramm für die Unternehmen aufgelegt werden.
Hinweis:Der städtische Härtefallfonds spricht neben Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern auch Kulturschaffende und Kultureinrichtungen an. Für sie sind abweichende Regelungen getroffen, weil sich die Lebenslage grundsätzlich anders darstellt. Sie sind von den beschriebenen Klärungsbedarfen nicht betroffen.
Weitere Informationen unter: www.braunschweig.de
Foto: oh/Bru-nO