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Die Stadt Braunschweig weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass das Befahren der Oker und anderer natürlicher Fließgewässer in Braunschweig nur mit nicht motorisierten kleinen Wasserfahrzeugen zulässig ist

Hierzu zählen z. B. Paddel- und Ruderboote, aber auch das Stand-Up-Paddling (SUP). Nicht erlaubt ist die Benutzung von Elektro- oder Verbrennungsmotoren. In letzter Zeit wurden wiederholt Boote beobachtet, die mit Elektromotoren angetrieben werden.
Die Stadtverwaltung hat lediglich einigen gewerblichen Boots- und Floßbetreibern das Befahren der Oker mit Motorfahrzeugen gestattet. Für den privaten Gebrauch wurde diese Möglichkeit nicht eröffnet, da die Frequentierung der Oker mit Motorfahrzeugen dadurch in einem Maße ansteigen könnte, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet wäre.
Die Freizeitnutzung im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs stellt zudem nur einen der Aspekte dar, die bei der Gewässerbewirtschaftung zu berücksichtigen sind. Dazu zählen insbesondere der Erhalt der Gewässer als Bestandteil der Natur, als Lebensgrundlage des Menschen und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Eine allgemeine Zulassung von Motorfahrzeugen würde, selbst unter besonderer Berücksichtigung der urbanen Lage der Okerumflutgräben, die Balance zwischen Freizeitnutzung, Anwohnerinteressen und ökologischen Aspekten gefährden.

Zum Bootfahren geeignete Flüsse sind in Braunschweig im Wesentlichen die Oker und die Schunter. Alle anderen natürlich fließenden Gewässer in Braunschweig sind nicht zu empfehlen, da deren Breite zumeist nicht zum Befahren ausreicht.
Auf den stehenden Gewässern sind Wasserfahrzeuge grundsätzlich nicht erlaubt. Lediglich auf dem Südsee sind nicht motorisierte Wasserfahrzeuge zugelassen.
Weitere Informationen unter: www.braunschweig.de

 

Foto: oh/Kollinger
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