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In Stöckheim an der Trakehnenstraße / Breites Bleek entstehen rund 265 neue Wohneinheiten,  überwiegend Einfamilienhäuser

Dies hat der Rat der Stadt Braunschweig in seiner heutigen Sitzung entschieden und den Bebauungsplan nach einem vorangegangenen Normenkontrolleilverfahren bestätigt. Erschlossen und vermarktet wird das Baugebiet durch einen privaten Investor.
„Wohnraum wird auch in Braunschweig weiter benötigt. Daher freuen wir uns sehr, dass neue Wohneinheiten im Bereich Trakehnenstraße / Breites Bleek entstehen werden können“, sagte Stadtbaurat Heinz-Georg Leuer: „Zwar war es ein langer und nicht immer einfacher Weg bis zum Bebauungsplan, aber nun sind die baurechtlichen Grundlagen für das Vorhaben gelegt. Braunschweig wird weiterwachsen und drüber freuen wir uns.“ Bis 2025 wolle die Stadt Baurecht für weitere 6.000 Wohneinheiten schaffen.
An der Planung wurden auch die Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange beteiligt. Insgesamt gingen rund 100 Stellungnahmen ein, bei denen es vorwiegend um die Erschließung ging. Zwischenzeitlich hat die Verwaltung alle Hinweise geprüft und mit einer eigenen Stellungnahme und Vorschlägen darauf reagiert. Insgesamt hat sich unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit keine Notwendigkeit ergeben, die Planung nach der öffentlichen Auslegung grundsätzlich zu ändern. Die Festsetzungen des Bebauungsplans wurden deshalb unverändert beibehalten.


So wurden bezüglich der Erschließung mehrere Varianten geprüft

Im Ergebnis bleibt es dabei, dass die Anbindung sowohl an Romintenstraße und Rossittenstraße als auch an die Senefelderstraße weiterverfolgt werden soll. Sie sichert die Anbindung an bestehende Wohngebiete und ermöglicht gleichzeitig einen direkten Weg aus dem Wohngebiet Richtung Verbrauchermarkt und A 395. Auch unter Beachtung von zu erwartendem Durchgangsverkehr führt sie zu einer Verkehrsentlastung gegenüber ausschließlichen Anbindung an Romintenstraße und Rossittenstraße. Ferner bietet diese Variante zusätzliche Sicherheiten in besonderen Fällen (Feuerwehreinsätze, Unfälle, Straßenbauarbeiten etc.). Insgesamt ist festzustellen, dass diese Variante die Anforderungen an die Erschließung unter Berücksichtigung auch der schutzwürdigen Interessen der Anwohner im Ostpreußenviertel am besten erfüllt.
Grundsätzlich wäre es möglich, nach Bekanntmachung des nun vorliegenden Satzungsbeschlusses mit der Erschließung zu beginnen. Allerdings war gegen den zuvor mit gleichen Festsetzungen in Kraft gesetzten Bebauungsplan ein Normenkontrolleilantrag eingereicht worden. Diesem hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) stattgegeben und den Bebauungsplan vorerst außer Vollzug gesetzt. Die vom Gericht festgestellten Mängel – unter anderem hat das OVG die vertraglich festgelegte Übernahme von Kosten für spätere Grünpflege und für einen Ganztagsbetrieb in der Grundschule Stöckheim durch den Investor kritisch gesehen –  wurden behoben. Der Satzungsbeschluss berücksichtigt diese Änderungen und diese werden auch in das Hauptsacheverfahren eingebracht; eine Entscheidung des OVG steht insoweit noch aus. Die im Eilverfahren erfolgte Außervollzugsetzung erstreckt sich jedoch nicht auf diesen überarbeiteten Bebauungsplan.
Weitere Informationen unter: www.braunschweig.de

 

Foto: oh/PIRO4D
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