Die Stadt Braunschweig weist auf der Grundlage der niedersächsischen Corona-Landesverordnung Bereiche in der Innenstadt aus, in denen bei einer 7-Tage-Inzidenz ab 35 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel dringend empfohlen wird.
Dieser Fall ist bereits eingetreten; aktuell (27. Oktober) liegt die 7-Tage-Inzidenz bei 47,3. Für den Fall, dass der Wert 50 erreicht oder überschritten wird, wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in diesen Bereichen angeordnet. Eine entsprechende Allgemeinverfügung tritt nach ihrer morgigen Veröffentlichung in der Braunschweiger Zeitung am Donnerstag, 29. Oktober in Kraft.
Geltungsbereich:
Geltungsbereich:
In der als solche durch entsprechende Verkehrsschilder gekennzeichneten Fußgängerzone der Innenstadt werktags in der Zeit zwischen 10 und 23 Uhr in den in der beigefügten Karte markierten Bereichen.
Im Magniviertel werktags in der Zeit zwischen 10 und 23 Uhr in den in der beigefügten Karte markierten Bereichen
Auf der Westseite des Bohlwegs, nördlich begrenzt durch die Dankwardstraße, südlich begrenzt durch den Waisenhausdamm, der Münzstraße nördlich begrenzt durch den Platz der Deutschen Einheit, südlich begrenzt durch Damm sowie in der Schlosspassage werktags in der Zeit zwischen 10 und 23 Uhr in den in der beigefügten Karte markierten Bereichen und
Die Plätze im Stadtgebiet, auf denen die Wochenmärkte stattfinden, jeweils für die Dauer ihrer Durchführung.
Von der Verpflichtung zum Tragen der Mund-Nasenbedeckung ausgenommen, sind die in § 3 Abs. 7 der Niedersächsischen Corona-Verordnung genannte Personengruppen. Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer müssen die Maske nur tragen, wenn sie ihr Fahrrad schieben.
Rechtgrundlage für die Anordnung ist die Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus. Bei den von der Allgemeinverfügung bezeichneten Orten handelt sich um Bereiche in der Öffentlichkeit und unter freiem Himmel, in denen sich zeitweise sehr viele Menschen aufhalten oder begegnen, so dass der Mindestabstand von 1,5 Metern oftmals nicht eingehalten wird oder werden kann. In der Braunschweiger Fußgängerzone, der Münzstraße und der Schlosspassage treffen Passanten, die die Innenstadt durchqueren wollen, auf die dort beschäftigten Personen, Schülerinnen und Schüler der nahen Schulen und Besucherinnen und Besucher, auch aus dem Umland, die Braunschweig als Oberzentrum mit einem attraktiven Angebot in der Innenstadt als Einkaufsziel wählen. Auch in den betroffenen Bereichen des Magniviertels befinden sich neben einer Reihe von Einzelhandelsbetrieben eine Vielzahl unterschiedlichster Gastronomiebetriebe, die auch nach Geschäftsschluss noch für eine hohe Kundenfrequenz sorgen. Der Bohlweg verfügt über eine Reihe von Gastronomiebetrieben mit Freisitzflächen, und stellt eine Hauptverbindung zwischen dem Einkaufszentrum Schloss Arkaden und der Fußgängerzone, dar, so dass auch hier ein hohes Personenaufkommen herrscht, das die Einhaltung der Mindestabstände regelmäßig verhindert. Gleiches gilt für die regelmäßig gut besuchten Wochenmärkte im Stadtgebiet.
Weitere Informationen unter: www.braunschweig.de
Abb.: oh/Stadt Braunschweig