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Das Gesundheitsamt registrierte 22 Neuansteckungen. Die Zahl der Neuinfizierten in den letzten sieben Tagen je 100.000 Einwohner (so genannte 7-Tage-Inzidenz) liegt bei 36,2. Damit ist der in der neuen Verordnung des Landes Niedersachsen enthaltene erste Grenzwert, nach dem verschärfte Hygieneregeln in Kraft treten, überschritten.

 

Maßgeblich für die Rechtswirksamkeit der entsprechenden Regelungen der Verordnung sind die Zahlen der so genannten Inzidenz-Ampel des Landes Niedersachsen (www.niedersachsen.de). Diese verzeichnet aktuell einen Zuwachs von 20 Fällen und damit eine Inzidenz von 34,1. Die unterschiedlichen Werte, die auch die Zahlen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) betreffen können, resultieren aus zeitlichen Verzögerungen in der Meldeketten. Die Stadt Braunschweig appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, die weitergehenden Bestimmungen bereits aktuell zu befolgen, zumal in den nächsten Tagen mit einem weiteren Anstieg der Zahlen zu rechnen ist und die Inzidenz von 35 deutlich überschritten werden wird.
Oberbürgermeister Ulrich Markurth äußert sich in einem Video aufwww.youtube.com/stadtbszur aktuellen Lage in Braunschweig.
 
Folgende Bestimmungen hat das Land Niedersachsen für das Erreichen der Inzidenz von 35 verordnet:
 
Regeln für private Zusammenkünfte und Feiern:
In der eigenen Wohnung / eigenen geschlossenen Räumlichkeiten / privaten Flächen unter freiem Himmel: maximal 15 Personen
In gastronomischen Betrieben: maximal 25 Personen

Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum unter freiem Himmel:
Es dürfen maximal 25 Personen zusammenkommen. Der Mindestabstand ist einzuhalten (es sei denn es handelt sich um Angehörige).

Veranstaltungen mit sitzendem Publikum bzw. zeitweise stehendem Publikum:
Maximal 100 Personen. Ggf. sind bis zu 500 Personen sind möglich; über die Zulässigkeit einer Veranstaltung mit mehr als 100 Personen entscheidet die Stadt Braunschweig auf Basis eines Hygienekonzeptes.

Sperrzeiten in Gastronomiebetrieben:
Sperrzeit von 23 Uhr abends bis 6 Uhr morgens. In begründeten Ausnahmefällen sind abweichende Regelungen möglich

Verschärfte Maskenpflicht:
Empfehlung in der Öffentlichkeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (auch unter freiem Himmel), wenn sich Menschen auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend, sondern längerfristig zusammen aufhalten.

Für die zuletzt genannte Bestimmung erarbeitet die Stadtverwaltung derzeit eine Allgemeinverfügung, für welche Bereiche des Stadtgebiets diese Empfehlung konkret ausgesprochen wird. Sie wird im Laufe der nächsten Woche veröffentlicht. Die Stadt Braunschweig bittet alle Bürgerinnen und Bürger jedoch, bereits ab sofort in der Öffentlichkeit eine Alltagsmaske zu tragen, wenn sie sich auf engem Raum und nicht nur vorübergehend mit anderen zusammen aufhalten.
Weitere Informationen auf www.braunschweig.de/corona.
Weitere Informationen unter: www.braunschweig.de

Foto: oh/pixabay

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