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Aufgrund diverser wirtschaftlicher Faktoren kann es auch in umsatzstarken Betrieben zu Kurzarbeit kommen.
Betriebe, die beispielsweise durch Lieferengpässe bei Zulieferunternehmen, ausbleibende Aufträge oder behördliche Schließungen in Schwierigkeiten geraten sind, können durch Einführung von Kurzarbeit ihre Lohnkosten vorübergehend senken, was den Betrieb wirtschaftlich entlastet und die Arbeitsplätze erhält.
Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 % des ausgefallenen Nettolohns
Betroffene Arbeitnehmer erhalten im Fall von Kurzarbeit für maximal 12 Monate von der Agentur für Arbeit ca. 60 % des ausgefallenen Nettolohns. Die Mitgliedschaft in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bleibt erhalten und die gesetzlichen Urlaubsansprüche bestehen weiter.
Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerbescheinigung prüfen
Haben Sie mindestens ein Kind, für das Ihnen Kinderfreibeträge zustehen, so wird Ihr Kurzarbeitergeld mit einem erhöhten Leistungssatz von 67 % berechnet. Bitte achten Sie – gerade bei Kindern über 18 Jahren – darauf, dass der Freibetrag von Ihrem Arbeitgeber bei Ihrer Lohnabrechnung berücksichtigt wird. Wenn dies bisher nicht geschehen ist, stellen wir gerne möglichst zeitnah für Sie einen entsprechenden Antrag. Die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale greift erst ab dem Folgemonat. In Fällen, in denen kein Kinderfreibetrag eingetragen werden kann, z.B. bei Steuerklasse V, muss eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit darüber, dass die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz vorliegen, beim Arbeitgeber vorgelegt werden.
Steuerklassenwahl bei Ehegatten überdenken
Das Kurzarbeitergeld errechnet sich auf Basis des Nettogehalts – wird dieses z. B. durch einen Steuerklassenwechsel beeinflusst, so ändert sich auch das Kurzarbeitergeld. Ein Antrag auf Wechsel der Steuerklassen ist jedoch sorgfältig und situationsbezogen zu prüfen.
Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt
Bezogenes Kurzarbeitergeld ist grundsätzlich steuerfrei, erhöht aber Ihren persönlichen Steuersatz (sogenannter Progressionsvorbehalt). Beachten Sie bitte, dass es dadurch zu Steuernachzahlungen kommen kann. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei Bezug von Kurzarbeitergeld über 410 Euro im Jahr eine Steuererklärung abzugeben.
Sollten Sie Fragen haben, oder Unterstützung benötigen, hilft Ihnen das freundliche Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.-Team, Bohlweg 10 in Braunschweig, unter Telefon 0531 243440 gern weiter.
Fotos: AdobeStock