Bund und Länder haben in ihrer vergangenen Sitzung beschlossen, dass im ÖPNV künftig nur noch sogenannte medizinische Masken getragen werden dürfen – also FFP2- oder die blau-/türkisfarbenen OP-Masken.
Das Land Niedersachsen hat in seiner Corona-Verordnung vom 22. Januar festgelegt, dass diese Neuerung ab Montag, 25. Januar 2021 gilt. Damit gelten die neuen Vorgaben seit heute auch in den Fahrzeugen und an den Haltestellen der BSVG. Demnach reichen Alltagsmasken aus Stoff nicht mehr aus, auch Atemschutzmasken mit Ausatemventil sind nicht zulässig. Ausgenommen davon sind Kinder zwischen 6 und 15 Jahren, für sie reicht wie bisher eine textile Mund-Nasen-Bedeckung aus. Fahrgäste, die einen betreffenden ärztlichen Attest vorweisen können, sind von der Maskenpflicht auch weiterhin befreit.
Foto: clko