Verschärfte Regeln zur Pandemiebekämpfung treten ab Montag, 29. März in Kraft.
Den dritten Tag hintereinander liegt am heutigen Freitag, 26. März, die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuansteckungen mit dem Corona-Virus über dem Wert von 100. Nach Einschätzung der Gefahrenabwehrleitung (GAL) wird dieser Zustand aller Voraussicht nach andauern. Die Stadt erlässt deshalb eine Allgemeinverfügung, mit der die für diesen Fall vorgesehenen verschärften Bestimmungen der Landesverordnung wirksam werden. Diese Allgemeinverfügung wirkt ab dem zweiten Werktag nach dem Dreitagezeitraum, also ab Montag, 29. März. Ab diesem Zeitpunkt gelten damit verschärfte Bestimmungen der niedersächsischen Landesverordnung (für Details siehe den Wortlaut auf www.niedersachsen.de und www.braunschweig.de)
Insbesondere gilt:
Bestellen und Abholen (Click & Collect) bleibt weiter möglich. Terminshopping, also Beratung und der Verkauf von jeglicher Ware in den Geschäftsräumen einer ansonsten geschlossenen Verkaufsstelle nach vorheriger Terminvereinbarung, sowie Abholung bestellter Waren in den Geschäftsräumen sind nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Bemusterungstermine zur Vorbereitung des Innen- und Außenausbaus und Termine zur Anprobe individuell hergestellter oder geänderter Kleidung.
Kindertagesstätten werden nach aktueller Verordnungslage bis auf die Notbetreuung geschlossen. Die Vorgaben zur Notbetreuung knüpfen an die Festlegungen an, die bis zum 8. März galten. Die Kitas können ausschließlich eine Notbetreuung im Umfang von bis zu 50 Prozent der Normalauslastung in Bezug auf die reguläre Gruppenstärke anbieten, sofern dies die organisatorischen, räumlichen und personellen Voraussetzungen zulassen. Einschränkungen gibt es darüber hinaus ggf. in wenigen Großtagespflegestellen, da auch dort maximal acht Kinder gleichzeitig betreut werden dürfen. Für die Schulen gilt: ausschließlich der Primarbereich, die Förderschulen Geistige Entwicklung sowie die Abschlussklassen der allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen bleiben im Wechselunterricht („Szenario B“). Alle anderen Jahrgänge und Schulen gehen in den Distanzunterricht („Szenario C“). Botanische Gärten, Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungen, Galerien oder ähnliche Einrichtung müssen wieder schließen. Dies gilt nicht für Büchereien und Bibliotheken.
Treffen in der Öffentlichkeit und private Zusammenkünfte sind nur mit Personen des eigenen Hausstands und höchstens einer weiteren Person oder als Einzelperson mit mehreren Person.