Bis Dezember 2020 wurden in der Stadt Braunschweig von den ca. 2.300 für das Schuljahr 2021/2022 geplanten Schuleingangsuntersuchungen rund 500 vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes durchgeführt.
Aufgrund der Corona-Pandemie mussten die noch ausstehenden ca. 1.800 ausstehenden Schuleingangsuntersuchungen ab Januar ausgesetzt werden. Da der Kinder- und Jugendärztliche Dienst zunächst mit anderen Aufgaben im Zuge der Pandemiebekämpfung betraut wurde, war dieser Schritt notwendig.
Ab dem 10. Mai können wieder Schuleingangsuntersuchungen angeboten werden. Da jedoch vier Monate Untersuchungszeit fehlen, ist es aufgrund der zeitlich und personell begrenzten Ressourcen nicht mehr möglich, alle Braunschweiger Kinder vor ihrer Einschulung im September zu untersuchen. Ziel ist es, die Hälfte der Kinder zu untersuchen.
Die Schuleingangsuntersuchung dient insbesondere der frühzeitigen Erkennung von Entwicklungssauffälligkeiten und Einleitung entsprechender Förder- und Hilfsmaßnahmen. Es erhalten daher vorrangig schulpflichtige Kinder einen Untersuchungstermin, bei denen es Fragen oder Unklarheiten über die Schulreife, einen besonderen Förderbedarf oder die flexible Einschulung gibt. Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst wird dazu in den nächsten Tagen mit den Braunschweiger Grundschulen Kontakt aufnehmen und konkrete Untersuchungstermine bis zum Beginn der Sommerferien abstimmen. Im Anschluss daran erhalten die Kinder entweder über die Grundschule oder den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst eine Einladung für eine Schuleingangsuntersuchung vor Ort in der Schule, im Gesundheitsamt oder ggf. in anderen Räumlichkeiten.
Des Weiteren können Eltern ihr Kind, wenn es zunächst keinen Untersuchungstermin erhalten kann, per E-Mail ankindergesundheit@braunschweig.deauf eine Warteliste setzen lassen. Hierzu werden Name, Vorname und Geburtsdatum des Kindes, der Name der angemeldeten Schule, eine kurze Angabe zur Dringlichkeit der Untersuchung sowie eine Telefonnummer zur kurzfristigen Erreichbarkeit benötigt. Es ist geplant, entstehende Terminlücken eventuell auch kurzfristig von dieser Warteliste zu füllen.
Sollte bis zur Einschulung keine Schuleingangsuntersuchung angeboten werden können, ist die Einschulung gemäß des Erlasses des Niedersächsischen Kultusministeriums über die Schulaufnahme und Sprachstandsfeststellung für das Schuljahr 2021/2022 vom 11.12.2020 dennoch möglich, da die Entscheidung über die Schulfähigkeit der Schulleitung obliegt. Zur Beurteilung der Schulfähigkeit kann die Schulleitung auch Ergebnisse von Früherkennungsuntersuchungen (U 9) einbeziehen oder mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten Auskünfte von besuchten vorschulischen Einrichtungen heranziehen.
Weitere Informationen unter: www.braunschweig.deFoto: oh/Alexas_Fotos
Ab dem 10. Mai können wieder Schuleingangsuntersuchungen angeboten werden. Da jedoch vier Monate Untersuchungszeit fehlen, ist es aufgrund der zeitlich und personell begrenzten Ressourcen nicht mehr möglich, alle Braunschweiger Kinder vor ihrer Einschulung im September zu untersuchen. Ziel ist es, die Hälfte der Kinder zu untersuchen.
Die Schuleingangsuntersuchung dient insbesondere der frühzeitigen Erkennung von Entwicklungssauffälligkeiten und Einleitung entsprechender Förder- und Hilfsmaßnahmen. Es erhalten daher vorrangig schulpflichtige Kinder einen Untersuchungstermin, bei denen es Fragen oder Unklarheiten über die Schulreife, einen besonderen Förderbedarf oder die flexible Einschulung gibt. Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst wird dazu in den nächsten Tagen mit den Braunschweiger Grundschulen Kontakt aufnehmen und konkrete Untersuchungstermine bis zum Beginn der Sommerferien abstimmen. Im Anschluss daran erhalten die Kinder entweder über die Grundschule oder den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst eine Einladung für eine Schuleingangsuntersuchung vor Ort in der Schule, im Gesundheitsamt oder ggf. in anderen Räumlichkeiten.
Des Weiteren können Eltern ihr Kind, wenn es zunächst keinen Untersuchungstermin erhalten kann, per E-Mail ankindergesundheit@braunschweig.deauf eine Warteliste setzen lassen. Hierzu werden Name, Vorname und Geburtsdatum des Kindes, der Name der angemeldeten Schule, eine kurze Angabe zur Dringlichkeit der Untersuchung sowie eine Telefonnummer zur kurzfristigen Erreichbarkeit benötigt. Es ist geplant, entstehende Terminlücken eventuell auch kurzfristig von dieser Warteliste zu füllen.
Sollte bis zur Einschulung keine Schuleingangsuntersuchung angeboten werden können, ist die Einschulung gemäß des Erlasses des Niedersächsischen Kultusministeriums über die Schulaufnahme und Sprachstandsfeststellung für das Schuljahr 2021/2022 vom 11.12.2020 dennoch möglich, da die Entscheidung über die Schulfähigkeit der Schulleitung obliegt. Zur Beurteilung der Schulfähigkeit kann die Schulleitung auch Ergebnisse von Früherkennungsuntersuchungen (U 9) einbeziehen oder mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten Auskünfte von besuchten vorschulischen Einrichtungen heranziehen.
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