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Die Internetseiten des Robert-Koch-Instituts weisen heute erneut eine Sieben-Tages-Inzidenz von unter 100 für die Stadt Braunschweig aus.

Grund: Fünf Werktage mit 7-Tages-Inzidenz unter 100

Die Internetseiten des Robert-Koch-Instituts weisen heute erneut eine Sieben-Tages-Inzidenz von unter 100 für die Stadt Braunschweig aus. Die Vorgabe der aktuellen Corona-Verordnung des Landes von fünf Werktagen in Folge mit einer Inzidenz von unter 100, um eingeschränkten Regelbetrieb in den Kindertagesstätten inklusive Schulkindbetreuung sowie Wechselunterricht für alle Klassenstufen (Szenario B) an allen Schulen wieder zuzulassen, sind damit erfüllt. Bisher gilt für die Schulen mit Ausnahme Grundschulen, Förderschulen im Schwerpunkt geistige Entwicklung und Abschlussklassen Distanzlernen, in den Kitas ist nur Notbetreuung möglich.
Eingeschränkter Regelbetrieb in den Kindertagesstätten heißt, dass dort weiterhin alle Hygienevorgaben (wie z.B. Betretungsverbot, Mund-Nase-Schutz, Abstandsgebot etc.) einzuhalten sind. Dies erfordert eine besonders gute Vorabsprache und Koordination der Hol-und-Bring-Situation.
Die Stadt wird morgen eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlichen, gelten wird die neue Regelung dann ab Donnerstag. Auch dieser zeitliche Ablauf folgt den Vorgaben der Verordnung. Die Stadtverwaltung und die Kita-Träger haben einen Elternbrief an die Kita-Eltern versandt, die Erziehungsberechtigten von Schulkindern sind über die Schulleitungen informiert.

Zur Wirksamkeit der „Notbremse“ des Bundes und der Landesregelungen:  
Grundsätzlich gilt, dass drei aufeinanderfolgende Tage über einer 7-Tages-Inzidenz von 100 die Voraussetzung sind, dass eine Kommune unter die „Notbremse“ des Bundes fällt. In die umgekehrte Richtung sind fünf aufeinanderfolgende Werktage unter 100 nötig, damit Kommunen von den Bundes- in die Landesregelungen fallen. Die Stadt hat dabei keinen Spielraum, die Entwicklung zu bewerten. Nach Erreichen der jeweiligen Mindestzahl an Tagen bedarf es gemäß Verordnung eines weiteren Tages zur Veröffentlichung der Allgemeinverfügung und eines weiteren bis zur Wirksamkeit. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf einstellen, dass sich die Corona-Regeln daher sehr kurzfristig ändern können. Die Stadt wird jeweils informieren, wenn das der Fall ist – also dann, wenn die Über- oder Unterschreitung festgestellt wurde.
Die derzeitige Festlegung von Braunschweig als Kommune mit einer Sieben-Tages-Inzidenz unter 100 galt mit Inkrafttreten der neuen Gesetzes- und Verordnungslage bereits ab Samstag (u.a. Einzelhandel, Abstandsregeln, etc.), nicht jedoch für Schulen und Kindertagesstätten. Hier sah die Landesverordnung eine Übergangsregelung vor. Das Erreichen der fünf Werktage unter 100 war abzuwarten. Künftig werden die einzelnen Regelungsbereiche gleichzeitig von Veränderungen betroffen sein.
Weitere Informationen unter: www.braunschweig.de

 
Foto: oh/Free-Photos
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