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Das Land Niedersachsen befreit Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben, von der Testpflicht.

Das Land Niedersachsen befreit Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben, von der Testpflicht. Das gilt ab morgen, 4. Dezember, auch für Besucherinnen und Besucher auf dem Braunschweiger Weihnachtsmarkt.

Nach Beschluss der Landesregierung sind Personen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben, von der zusätzlichen Testpflicht beim Besuch von Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen, die aktuell unter die 2Gplus-Regelung fallen, ab morgen, 4. Dezember, befreit. Das betrifft auch den Braunschweiger Weihnachtsmarkt. Wer bereits eine Drittimpfung oder im Falle einer Erstimpfung mit Johnson&Johnson eine Zweitimpfung erhalten hat, kann ab morgen ohne zusätzlichen Test den Braunschweiger Weihnachtsmarkt besuchen. Gleiches gilt für Genesene, die zwei Impfungen erhalten haben. Die Befreiung von der Testpflicht greift unmittelbar nach Erhalt der Auffrischungsimpfung.

 Foto: clko

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