
Der OB bittet um Vorsicht, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu vermeiden.
Die Regelungen zum Silvesterfeuerwerk stehen auch in diesem Jahr im Zeichen der Corona-Pandemie und des Infektionsschutzes.
Bundesweit ist der Verkauf von Feuerwerk verboten, das Abbrennen von Raketen und Böllern aus den Vorjahren jedoch nicht. Gemäß den Landesvorgaben, dass Menschenansammlungen vermieden werden sollen, hat die Stadt Braunschweig eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach innerhalb des Wilhelminischen Rings sowie im Prinzenpark kein Feuerwerk abgebrannt werden darf. Der Wilhelminische Ring wird begrenzt durch Frankfurter Straße, Cyriaksring, Altstadtring, Sackring, Neu- stadtring, Rebenring, Hagenring, Altewiekring, St. Leonhard, Willy-Brandt-Platz, Heinrich- Büssing-Ring, Wolfenbütteler Straße, Eisenbütteler Straße, Theodor-Heuss-Straße
Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum bittet die Braunschweigerinnen und Braunschweiger darum, sich an Silvester vorsichtig zu verhalten, Menschengruppen zu vermeiden und sich bei Feiern im Familienkreis vorher zu testen. „So können wir eine starke Verbreitung des Virus vermeiden. Dort, wo geböllert wird, kommen schnell viele Menschen zusammen. Deshalb schränken wir die Möglichkeit von Feuerwerk insbesondere im Innenstadtbereich auch ein. Wer in den erlaubten Bereichen außerhalb der Innenstadt Pyrotechnik nutzt, sollte dies in kleinen Gruppen tun und auf Abstände achten. Insbesondere vor dem Hintergrund der Ausbreitung von Omikron sollten wir alles tun, um Ausbreitungen zu vermeiden.“
Auch außerhalb des Wilhelminischen Rings gibt es unabhängig von der aktuellen Allgemeinverfügung Orte, in deren unmittelbarer Nähe kein Feuerwerk gezündet werden darf. Das gilt für brandempfindliche Gebäuden oder Anlagen. In der Nähe zu Fachwerkhäusern, also beispielsweise in Riddagshausen, darf etwa keine Pyrotechnik gezündet werden, ebensowenig in unmittelbarer Nähe zu Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und Kirchen.
Weiterhin verfügt die Stadtverwaltung in diesem Jahr, dass im Bereich der Rathaus-Kolonnaden zwischen 18 Uhr am Silvesterabend und 6 Uhr am Neujahrsmorgen kein Alkohol getrunken werden darf. Auch dies dient der Verhinderung von Menschenansammlungen, die es in der Vergangenheit in diesem Bereich oft gegeben hat, in Verbindung mit Alkoholkonsum.
Foto: oh/pixabay