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Die Polizeidirektion Braunschweig begleitet heute wieder in verschiedenen Städten der Region Zusammenkünfte von Personen gegen Corona-Maßnahmen.

Die Polizeidirektion Braunschweig begleitet heute wieder in verschiedenen Städten der Region Zusammenkünfte von Personen gegen Corona-Maßnahmen.

Die größten Versammlungen werden in Braunschweig und in Wolfsburg erwartet. Es wird mit einem Aufwachsen der Versammlungsanzahl sowie Teilnehmendenzahl gerechnet.

Polizeivizepräsident Roger Fladung richtet sich an alle Personen, die sich dieser Form von Protest anschließen. „Sie sind Teilnehmende an Versammlungen, nehmen die Versammlungsfreiheit für sich in Anspruch und unterliegen den Regelungen des Versammlungsrechts. Die Beteiligung als einen „Spaziergang“ zu deklarieren oder Verhaltensweisen einer „uninteressierten“ Teilnahme ändern an dieser Feststellung nichts.

Die Meinungskundgabe und die Versammlungsfreiheit sind in unserer Demokratie hohe Rechtsgüter. Wer das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für sich beanspruchen möchte, muss trotzdem die Grundrechte der anderen beachten.

Für die Teilnahme an Versammlungen gilt die Versammlungsfreiheit, deren Einschränkung nur aufgrund eines Gesetzes erfolgen darf. Dies ist das Versammlungsgesetz, es schützt die Versammlungsfreiheit gerade auch dadurch, dass es u.a. auch die beschränkenden Verfügungen definiert. Das Handeln der Versammlungsbehörde oder der Polizei wird danach ausgerichtet und kann gerichtlich überprüft werden. Eine angezeigte Versammlung gewährt Ihnen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch begleitende Maßnahmen den größtmöglichsten Schutzraum. Beschränkende Verfügungen in Form von Auflagenbescheiden oder durch Anordnungen der Polizei im Verlauf einer Versammlung, dienen immer dem Ziel, einen ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten. Straftaten oder Verstöße gegen Beschränkungen stören eine Versammlung und können nicht durch den Anlass oder das Thema gerechtfertigt sein.

Das Versammlungsgesetz hat aber auch die Funktion, den Schutz der Versammlung von Menschen durch die frühzeitige Kooperation der Verantwortlichen einer Versammlung mit den zuständigen Stellen, hier der Versammlungsbehörde und der Polizei, zu ermöglichen.

   -	Es ist daher unverständlich, dass Teilnehmende beharrlich durch 
        Nichtanzeige der Versammlung eine damit verbundene 
        Kooperationsbereitschaft verweigern, eine Versammlungsleitung nicht 
        benennen und Regelungen des Versammlungsrechts missachten.
   -	Es ist nicht hinnehmbar, wenn beschränkende Verfügungen zur 
        Verhinderung von Gefahren für Teilnehmende, Unbeteiligte und 
        Einsatzkräfte missachtet werden. Dazu gehören auch die Einhaltung der
        Maskentragepflicht und das Abstandsgebot.
   -	Die Beschränkungen für Versammlungen per Allgemeinverfügungen zu
        regeln, wie z.B. die Stadt Braunschweig erlassen hat, begrüße ich 
        ausdrücklich. Wir werden Verstöße durch Videoaufnahmen und 
        Nachermittlungen beweissicher verfolgen und Identitätsfeststellungen 
        durchführen. So können diese Verstöße mit Bußgeldern von bis zu 3.000
        EUR geahndet werden. Es geht dabei insbesondere auch um den 
        Gesundheitsschutz der Demonstrierenden sowie unbeteiligter Dritter.
   -	Wenn zur Durchsetzung eigener Meinungen Gewalt gegen Personen 
        und/oder Sachen, eingesetzt wird, ist dies strafbar. Diese 
        Gewalttaten richten sich häufig auch gegen Polizeikräfte, die mit der
        Begleitung der Versammlung beauftragt sind. Diese Angriffe stellen 
        schwere Straftaten dar und werden konsequent verfolgt.
   -	Es ist gefährlich, wenn Sie gewollt oder ungewollt 
        extremistischen oder radikalen Personen und Gruppen das Umfeld für 
        ihre demokratie- und gesellschaftsfeindlichen Aktionen bieten. Dies 
        beobachten wir in Braunschweig ebenso wie in anderen Städten des 
        Landes.

Ich appelliere deshalb an Sie, sich an dieser Art von Veranstaltungen nicht zu beteiligen.“

Foto: oh/pixabay

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