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Grillen
Die Stadt Braunschweig erinnert daran, dass nach den Bestimmungen der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Braunschweig (§ 3 Abs. 2) das Grillen in Park- und Grünanlagen aufgrund der langanhaltenden Trockenheit und der daraus resultierenden Brandgefahr derzeit untersagt ist

Das schließt auch die öffentlichen Grillplätze ein. Der Deutsche Wetterdienst rechnet weiterhin mit überwiegend warmer und trockener Witterung, sodass sich die Brandgefahr auch bei sinkendem Graslandfeuerindex voraussichtlich nicht dauerhaft entspannen wird. Bei einem Graslandfeuerindex ab Gefahrenstufe 4 ist das Grillen aufgrund der möglichen Brandgefahr untersagt. Der Graslandfeuerindex für die Stadt Braunschweig kann unter dem folgenden Link  https://www.dwd.de/DWD/warnungen/agrar/glfi/glfi_tab_alle_NI.html eingesehen werden. Außerdem findet er sich mit weiteren Informationen auf der Homepage der Stadt, www.braunschweig.de, Suchwort „Grillen“. Die Einhaltung des Grillverbotes wird durch den Zentralen Ordnungsdienst kontrolliert.
 

Foto: oh/distelAPPArath

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