Anträge auf Briefwahl sollten umgehend gestellt werden
Die Vorbereitungen für die Wahl zum niedersächsischen Landtag am Sonntag, 9. Oktober, gehen in die Schlussphase. Insgesamt 32 Kandidatinnen und Kandidaten bewerben sich in Braunschweig um ein Mandat, rund 187.000 Wahlberechtigte sind zur Stimmabgabe aufgerufen. Kreiswahlleiter Christian Geiger: „Das Team im Wahlamt ist hochmotiviert, auch 28 Auszubildende der Stadtverwaltung im ersten Lehrjahr gehören dazu. Ein besonderer Dank gilt ihnen und besonders den rund 2.600 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die uns ihre Unterstützung für den Wahlsonntag zugesagt haben. Ohne ihr Engagement ist eine demokratische Wahl nicht möglich.“
Die Wahlbenachrichtigungen wurden fristgerecht bis zum 18. September zugestellt. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber der Auffassung ist, wahlberechtigt zu sein, möge sich an das Bürgertelefon Wahlen im Wahlamt wenden: 0531/ 470-4114.
Briefwahl: Jetzt Antrag stellen
Mit Stand Donnerstag, 29. September, sind rund 41.000 Briefwahlanträge im Wahlamt eingegangen. Diese werden sofort nach ihrem Eingang bearbeitet. Briefwahlunterlagen werden in der Regel innerhalb von drei Werktagen zugestellt. Wer Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht erhalten hat, wird gebeten, sich an das Bürgertelefon Wahlen zu wenden oder bis Samstag, 8. Oktober, 12 Uhr in die Briefwahlzentrale zu kommen.
„Wer sich noch für Briefwahl entscheidet, sollte rasch einen Antrag stellen, damit die Unterlagen rechtzeitig zugestellt, ausgefüllt und zurückgesendet werden können“, empfiehlt Kreiswahlleiter Geiger. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis zum Wahlsonntag, 9. Oktober, um 18 Uhr im Wahlamt in der Reichsstraße 3 eingegangen sein. Nur dann werden die Stimmen gezählt. Der Briefkasten des Wahlamtes wird am Wahlsonntag letztmalig um 18 Uhr geleert. Nach beantragter Briefwahl ist keine Urnenwahl mehr möglich.
Briefwahlanträge können digital über das Internet bis Dienstag, auf www.braunschweig.de/wahlen oder www.braunschweig.de/briefwahl, postalisch, z.B. über das Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, per Fax oder E-Mail beantragt werden. Online ist dies bis einschließlich Dienstag, 4. Oktober möglich, damit die Unterlagen noch rechtzeitig versandt werden können. Es ist ebenso möglich, persönlich in die Briefwahlzentrale in der Reichsstraße 3 zu kommen, die Unterlagen abzuholen oder gleich dort zu wählen. Anträge müssen bis Freitag, 7. Oktober, 13 Uhr im Wahlamt eingegangen sein. Ebenfalls bis 13 Uhr hat die Briefwahlzentrale am kommenden Freitag geöffnet. Im Falle plötzlicher Erkrankung kann ein Antrag auf Briefwahl noch bis Sonntag, 9. Oktober, 15 Uhr , ggf. über per Erklärung befugte Personen, gestellt werden.
Das Briefwahlaufkommen ist höher als bei der Landtagswahl 2017. Damals machten rund 35.000 Wahlberechtigte davon Gebrauch. Insgesamt wird es nach Einschätzung des Kreiswahlleiters weiterhin mehr Urnen- als Briefwählerinnen und -wähler geben. Geiger: „Wir rechnen mit insgesamt rund 50.000 Briefwahlanträgen.“ Es gelten die am Wahltag gültigen und vom Land Niedersachsen verordneten Corona-Schutzmaßnahmen. Allen Bürgerinnen und Bürgern steht es frei, darüber hinaus z.B. einen Mund-Nasen-Schutz bei der Stimmabgabe zu tragen und einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen.
Die Ausschilderungen zu den Wahllokalen wurden auf Grundlage der Erfahrungen bei den Wahlen 2021 optimiert. Warteschlangen sind nicht immer vermeidbar, weil Zeiten mit hohem Aufkommen von Wählerinnen und Wählern zum Beispiel auch vom Wetter beeinflusst werden. Durch die großzügigere Verteilung von mehreren Wahllokalen in einem Gebäude – soweit möglich – soll die Überschneidung von Warteschlangen vermieden werden.
Wer Fragen zur Landtagswahl hat, kann sich ans Wahlamt wenden: über Mail an wahlen@braunschweig.de; montags bis freitags sowie am Wahlsonntag tagsüber via Bürgertelefon Wahlen unter der Nummer 0531/ 470-4114.
Öffnungszeiten der Briefwahlzentrale in der Reichsstraße 3:
Samstag, 1. Oktober: 9 bis 12 Uhr
Geschlossen am Montag, 3. Oktober (Tag der deutschen Einheit)
Dienstag bis Donnerstag 9 bis 13.30 Uhr und 14.30 bis 17 Uhr
Letzter Ausgabetag für Briefwahlunterlagen: Freitag, 7. Oktober, 8 bis 13 Uhr
Nur für Wählerinnen und Wähler, die Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht rechtzeitig erhalten haben: Samstag, 8. Oktober, 9 bis 12 Uhr
Unter Nachweis besonderer Umstände (plötzliche Erkrankung, Krankenhausaufenthalt etc.): Sonntag, 9. Oktober, 9 bis 15 Uhr
Foto: oh/jorono