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Kein Skandal, keine Hysterie

Zu beidem taugt die Pressemitteilung der Stadt Braunschweig nicht, in welcher sie fadenscheinig mitteilt, dass sie ein Bürgerbegehren zur Untertunnelung des Bahnübergangs Grünewaldstrasse für unzulässig hält.

Zu beidem taugt die Pressemitteilung der Stadt Braunschweig nicht,

in welcher sie fadenscheinig mitteilt, dass sie ein Bürgerbegehren zur Untertunnelung des Bahnübergangs Grünewaldstrasse für unzulässig hält.

Warum jedoch eine politische Entscheidung, unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Verwaltungsausschuss nötig scheint, bleibt offen, wenn das Bürgerbegehren so oder so unzulässig ist. Wir erinnern uns, dass 2 der grössten Stadtbezirksräte mehrheitlich die Untertunnelung abgelehnt haben. 2 Stadtbezirksräte, deren Vertreter immerhin ca. 70.000 Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger vertreten. Ebenso haben sich mehr als 90% der beteiligten Bürgerinnen und Bürger gegen eine Untertunnelung ausgesprochen. Rechtlich werden die wenigsten Leser der städtischen Pressemitteilung beurteilen können, ob die rechtliche Einschätzung der Stadt zur Ablehnung des Bürgerbegehrens Bestand haben kann. Ob nicht fundamentale Mitbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger verletzt wurden, kann nur durch eine Klage festgestellt werden.

Der viel wichtigere Punkt jedoch ist offensichtlich. Es ist gar nicht gewünscht, dass Bürgerinnen und  Bürger sich direkt in politische Entscheidungen einmischen. Bei den meisten Vertretern des AMTA und des VAmangelt es offenbar so sehr an Geradlinigkeit, sich eine Entscheidung über ein Bürgerbegehren legitimieren zu lassen (oder eben auch nicht), dass sie sich von vorn herein hinter einer fraglichen rechtlichen Einschätzung der Stadt verstecken. Augen auf bei der nächsten Wahl kann es da nur heissen. Unter dem Druck und der aktiven Beeinflussung von Lobbyinteressen steht nun ein politischer Entschluss im Raum, der nicht nur sehr kostspielig in der Umsetzung wird (Kostensteigerungen noch gar nicht berücksichtigt), sondern auch fundamentale Prüfungen zur Schutzwürdigkeit der Bäume pauschal durch das Umweltamt verneint.

An die Mitglieder des AMTA und des VA, die weiterhin die getroffene Entscheidung mittragen-schämen sie sich. Schämen Sie sich für ihre Ignoranz und Borniertheit, Menschen ein Ohr zu geben, die andere Meinungen und Ansichten vertreten. 

 Tatjana Jenzen/BIBS              
Thorsten Wendt/ CDU 

Zu beidem taugt die Pressemitteilung der Stadt Braunschweig nicht, in welcher sie fadenscheinig mitteilt, dass sie ein Bürgerbegehren zur Untertunnelung des Bahnübergangs Grünewaldstrasse für unzulässig hält.

Fotos: oh/Thorsten Wendt