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Vorfahrt für die E-Mobilität

Der Markt für Elektrofahrzeuge wächst in Deutschland dynamisch: 2022 umfasste der Bestand an Pkw mit reinem Elektroantrieb laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erstmals knapp über eine Million Fahrzeuge. Zum Vergleich: 2012, also genau zehn Jahre vorher, gab es gerade einmal 4.500 E-Autos in Deutschland. Neben den reinen Batterieelektroautos werden auch die sogenannten Plug-in-Hybride statistisch zu den E-Fahrzeugen gezählt. Nach dieser Definition liegt der Anteil der E-Autos am Pkw-Bestand 2023 bereits bei etwa 3,9 Prozent, 2030 könnten es Prognosen zufolge schon knapp 25 Prozent sein.

Kfz-Versicherer nehmen alternative Antriebsarten in den Fokus

Der Boom bei den E-Fahrzeugen schlägt sich direkt auch bei den Kfz-Versicherern nieder. „Zwischen Ende 2022 und Ende August 2023 verzeichneten wir bei den reinen E-Autos ein deutlich überdurchschnittliches Wachstum von 14,5 Prozent, bei den Hybriden sogar von 26,3 Prozent“, berichtet beispielsweise Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. Der bundesweit agierende Anbieter mit Sitz in Schleswig-Holstein hat das Thema E-Mobilität in seinen neuen Kfz-Tarifen noch stärker in den Fokus gestellt. „Je nach Tarif werden durch die Allgefahrendeckung für den Akku eines E- oder Hybridfahrzeugs bis zu 25.000 Euro oder sogar bis zum Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs eine Entschädigung geleistet“, so Johannssen. Im Bereich der Elektro- und Hybridfahrzeuge neu eingeschlossen seien zudem Zustandsdiagnostik bei einer Akkubeschädigung bis 1.500 Euro, die Kosten für Wassercontainer, Fahrzeugabstellungskosten bis 14 Tage sowie die Ausbaukosten zur Entsorgung eines Akkus bis 3.000 Euro. „Auch der Diebstahl des Ladekabels während des Ladevorgangs ist in der Kasko mitversichert“, ergänzt Johannssen. Unter www.itzehoer.de gibt es dazu mehr Informationen.

Kündigungstermin 30. November: Gut zu wissen

Der 30. November ist in der Regel der letzte Kündigungstermin, wenn man mit seiner Kfz-Versicherung zum 1. Januar 2024 zu einem anderen Anbieter wechseln möchte. „Die Nachweispflicht für die fristgerechte Kündigung liegt bei den Versicherungsnehmenden“, so Thiess Johannssen. Er empfiehlt deshalb, auf Nummer sicher zu gehen und die Kündigung als Einschreiben zu schicken. Wenn die Option „grün versichert“ im Vertrag enthalten ist, zahlt der Anbieter aus Schleswig-Holstein bei einem Totalschaden eines Verbrenners zusätzlich zur Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung eine Wechselprämie von 3.000 Euro, wenn der Halter danach auf ein neues Fahrzeug mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb umsteigt und es bei der Itzehoer versichert. (DJD)

Foto: DJD/Itzehoer Versicherungen/Finja Rathmann