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Nach einem Unfall richtig handeln

Wer sich mit einem Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt, muss sehr aufmerksam sein: Nach wie vor kommt es in Deutschland jedes Jahr zu mehr als zwei Millionen Unfällen. Selbst die vorsichtigsten Verkehrsteilnehmenden können plötzlich und unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden. Überlegtes Handeln kann dann Leben retten und Rechtsstreitigkeiten vorbeugen.

Zunächst gilt es, die Unfallstelle abzusichern: Warnblinklicht einschalten, Warnweste anlegen und Warndreieck aufstellen sind immer die ersten Maßnahmen. Wann empfiehlt es sich, die Polizei zu rufen? Die Antwort kennt Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen: „Wenn es Verletzte gegeben hat, Fahrzeuge erheblich beschädigt sind oder die Schuldfrage unklar ist, sollte stets die Polizei benachrichtigt werden.“ Vor allem bei Verletzungen ist es wichtig, einen klaren Kopf zu behalten. Zunächst wird über die Notrufnummer 112 professionelle Hilfe angefordert. Danach werden Verletzte versorgt, bis die Rettungskräfte eintreffen. Viele haben Angst, dabei falsch zu handeln – nicht zu helfen, macht die Situation aber fast immer schlimmer und kann auch strafrechtliche Folgen haben.

Um nach einem selbst verschuldeten Unfall finanziell abgesichert zu sein, empfiehlt Johannssen eine Fahrerschutzversicherung. Diese leistet beispielsweise bei Lohnausfall oder wenn schlimmstenfalls sogar Umbaumaßnahmen an der Häuslichkeit aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen erforderlich werden sollten.

Bei Parkdellen und anderen kleinen Schäden ist es meist ausreichend, wenn die Unfallbeteiligten ihre Daten austauschen: Adressen, Namen, Ausweisnummern und Kennzeichen, aber auch Versicherungsdaten und die Kontaktmöglichkeiten zu Zeugen. Um nichts zu vergessen, ist es empfehlenswert, entsprechende Formulare von Versicherungen oder Automobilverbänden im Fahrzeug zu haben. (txn)

Mehr Informationen gibt es unter www.itzehoer.de

Foto: Kzenon/adobestock/Itzehoer