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Ausweitung der Parkgebührenpflicht beginnt am 1. Februar

Die Stadtverwaltung erinnert daran, dass die Parkgebührenpflicht innerhalb der Okerumflut ausgeweitet wird.

Die Stadtverwaltung erinnert daran, dass, wie angekündigt, die Parkgebührenpflicht innerhalb der Okerumflut auf den Bereich nördlich von Celler Straße, Lange Straße und Fallersleber Straße ausgeweitet wird.

Beginn ist am kommenden Donnerstag, 1. Februar. In dem genannten Bereich (Karte und weitere Informationen unter www.braunschweig.de/parken) ist das Parken dann werktags (Montag bis Samstag) von 9 bis 20 Uhr kostenpflichtig und zeitlich beschränkt. Außerhalb dieses Zeitraums sowie an Sonn- und Feiertagen kann weiterhin kostenlos geparkt werden. Anwohnerinnen und Anwohner, die in der Parkzone gemeldet sind, können einen Bewohnerparkausweis beantragen, mit dem sie innerhalb der Parkzone auf bewirtschafteten Parkplätzen und Bewohnerparkplätzen ohne zusätzlichen Parkschein und zeitlich unbegrenzt parken können.

Es handelt sich um den zweiten Abschnitt der vom Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben beschlossenen Ausweitung der Parkgebührenpflicht innerhalb der Okerumflut. Bereits am 1. September vergangenen Jahres war sie auf den Bereich südlich von Celler und Fallersleber Straße sowie auf der Ostseite der Wilhelmstraße ausgeweitet worden.

Foto: oh/Adobe Stock