Die Stadt Braunschweig informiert über aktuelle Themen und Fragen dazu.
Aktuell werden die in Braunschweig lebenden fast 7.800 Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus den übrigen 26 Ländern der Europäischen Union angeschrieben und darüber informiert, dass sie in Deutschland nur an der Europawahl teilnehmen können, wenn sie dies ausdrücklich beantragen. Die Frist für den erforderlichen Formantrag endet am 19. Mai. Bis dahin müssen die Anträge dem Wahlamt im Original vorliegen. Vor fünf Jahren nutzten 540 Unionsbürgerinnen und Unionsbürger die Möglichkeit, in Braunschweig statt in ihrem Heimatstaat zur Wahl zu gehen. Das Wahlrecht darf auf jeden Fall nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.
Die Anträge zur Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis sind im Internet unter www.bundeswahlleiterin.deverfügbar. Sie können auch im Wahlamt angefordert werden. Bei der Bundeswahlleitung wie auch auf den Braunschweiger Wahlseiten im Internet (www.braunschweig.de/europawahl) finden sich weitere Informationen zur Europawahl am 9. Juni, beim Bundesinnenministerium (www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany) darüber hinaus in allen Amtssprachen der Europäischen Union.
Unterstützungsunterschriften rechtzeitig einreichen
Bürgerinnen und Bürger, Parteien und sonstige politische Vereinigungen, die Unterstützungsunterschriften zur Europawahl sammeln, werden gebeten, die Bögen rechtzeitig einzureichen. Die Frist für die Einreichung bei der Bundeswahlleitung läuft am 18. März ab. Prüfung und eventuelle Postwege benötigen Zeit. Auch kleinere Mengen an Unterschriftsbögen sollten daher möglichst bald im Wahlamt vorgelegt werden.