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Dieses Jahr: Regelaltersrente für den Jahrgang 1958

Wer 1958 geboren wurde, kann ab diesem Jahr ohne Abschläge die Regelaltersrente beziehen. Denn 2024 erreicht der Jahrgang das dafür notwendige frühestmögliche Renteneintrittsalter. Die Voraussetzung: Betroffene waren mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert. In bestimmten Fällen ist es aber möglich, vor dem Erreichen des Regelalters – gegebenenfalls mit Abschlag – in Rente zu gehen, etwa, wenn 45 beziehungsweise 35 Versicherungsjahre erfüllt werden oder bei einer Schwerbehinderung. Was es zu beachten gibt, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig. Wann man ohne Abzüge in Regelaltersrente gehen kann, ist vom Geburtsjahr abhängig und wird schrittweise angehoben. „Für den Jahrgang 1958 liegt das reguläre Eintrittsalter bei 66 Jahren“, weiß Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig. Wer in diesem Jahr geboren wurde, kann also nun die Regelaltersrente beantragen – vorausgesetzt, er*sie war mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert.

Diejenigen, die nicht bis zu ihrem regulären Renteneintrittsalter arbeiten können oder möchten, haben gegebenenfalls die Möglichkeit, bereits früher die Rente zu beziehen – etwa, wenn 45 beziehungsweise 35 Versicherungsjahre erfüllt werden oder eine Schwerbehinderung vorliegt. „Hier gelten jeweils ganz unterschiedliche Voraussetzungen. Außerdem muss in bestimmten Fällen mit Abzügen gerechnet werden. Deshalb empfehlen wir Betroffenen, die durch diese komplexe Thematik verunsichert sind, sich in einem persönlichen Gespräch individuell beraten zu lassen. Wir helfen gerne weiter“, so Bursie.

Auch für Fragen zu weiteren Rententhemen sowie der Rentenbeantragung stehen die Berater*innen des SoVD in Braunschweig zur Verfügung. Der Verband ist telefonisch unter 0531 480 760 zu erreichen. Weitere Kontaktdaten:www.sovd-braunschweig

Abb.: oh/SoVD