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Hohe Pflegeheimkosten: Wohngeld und Hilfe zur Pflege können entlasten

Aufgrund der enorm gestiegenen Pflegeheimkosten wissen viele Pflegebedürftige oft nicht mehr, wie sie ihren Platz im Pflegeheim noch bezahlen sollen.

Aufgrund der enorm gestiegenen Pflegeheimkosten 
wissen viele Pflegebedürftige oft nicht mehr, wie sie ihren Platz im Pflegeheim noch bezahlen sollen.

Durch Wohngeld und Hilfe zur Pflege können Betroffene aber unter Umständen finanziell entlastet werden. Welche Voraussetzungen für einen Anspruch auf die Leistungen erfüllt sein müssen, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig.

Viele Pflegeheimbewohner*innen können durch die stark gestiegenen Pflegeheimkosten die Finanzierung ihres Platzes im Heim oft nicht mehr stemmen. Reichen die Rente und etwaiges weiteres Einkommen sowie das Vermögen zusammen mit den Zahlungen der Pflegekasse nicht aus, um die Kosten zu tragen, können Betroffene Anspruch auf Wohngeld haben. „Mit der Einführung des ‚Wohngeld Plus‘ im vergangenen Jahr haben mehr Menschen Anspruch auf die Leistung. Das gilt auch für Pflegeheimbewohner*innen“, so Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig. Wichtig für einen Leistungsanspruch: Es dürfen keine weiteren Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung im Alter oder Hilfe zur Pflege bezogen werden. Zudem prüft die Wohngeldstelle Einkünfte und das Vermögen. Letzteres wird allerdings erst berücksichtigt, wenn es mehr als 60.000 Euro beträgt.

Hilfe zur Pflege selbst kann ab Pflegegrad 2 ebenfalls finanziell entlasten. „Da sie eine Form der Sozialhilfe ist, werden Einkommen und Vermögen einer Bedarfsgemeinschaft insgesamt betrachtet“, weiß Bursie. Wohnt etwa nur der*die Ehepartner*in in einer Pflegeeinrichtung, muss der*die Zuhausewohnende sich nur in einer Höhe an den Pflegeheimkosten beteiligen, die es ihm*ihr weiterhin erlaubt, den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Reichen die finanziellen Mittel der Eltern nicht aus, kann das Sozialamt Unterhaltsforderungen an die Kinder stellen. „Das ist allerdings erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro möglich“, so Bursie.
Gerne beantworten die Berater*innen des SoVD Braunschweig weitere Fragen zur Pflege. Der Verband ist telefonisch unter 0531-480 760 erreichbar. Internet: www.sovd-braunschweig.de


Foto: oh/SoVD-Kreisverband Braunschweig