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Verfolgungsfahrt durch die Südstadt

Am Mittwochvormittag kam es zu einer Verfolgungsfahrt zwischen einem 57-jährigen Braunschweiger und der Polizei.

Autofahrer befindet sich einem 

psychischen Ausnahmezustand Am Mittwochvormittag kam es zu einer Verfolgungsfahrt zwischen einem 57-jährigen Braunschweiger und der Polizei.

Der Braunschweiger hielt mit seinem Auto, einem roten Skoda Citigo, im Abfahrtsbereich der A39 an einer roten Ampel neben der Polizei. Hier betätigte er mehrmals und ohne ersichtlichen Grund die Hupe. Bei Grünlicht setzte der 57-Jährige mit durchdrehenden Reifen und überhöhter Geschwindigkeit die Fahrt fort. Aufgrund dessen entschlossen sich die Beamten den Fahrer des Skoda zu kontrollieren.

Diesbezüglich gaben die Polizeibeamten dem Fahrer das Signal anzuhalten. Der 57-Jährige reagierte nicht auf die eingeschalteten Sondersignale, sondern versuchte sich der Kontrolle zu entziehen. Unverzüglich nahmen die eingesetzten Polizeibeamten die Verfolgung auf. Hierbei erreichte er innerorts Geschwindigkeiten von über 100 km/h. Während der Fahrt verlor der 57-jährige Fahrer immer wieder die Kontrolle über seinen Pkw. Unbeteiligte Verkehrsteilnehmer mussten immer wieder ausweichen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Teilweise fuhr der Braunschweiger auf dem Gehweg. 

Auf dem Welfenplatz hielt der Fahrer abrupt an, stieg aus dem Skoda aus und flüchtete sich in eine angrenzende Bäckerei. Dort konnte er durch die eingesetzten Polizeibeamten gestellt werden. Im Zuge der Festnahme leistete der Flüchtige erheblichen Widerstand. Dadurch verletzte sich ein Polizeibeamter leicht. Zudem beleidigte er die eingesetzten Polizeibeamten lautstark.

Der Braunschweiger befand sich offensichtlich in einem psychischen Ausnahmezustand, weswegen er anschließend einem Arzt vorgeführt wurde. Nach Begutachtung wurde er in eine Psychiatrie eingewiesen. Der Führerschein des 57-Jährigen wurde durch die eingesetzten Polizeibeamten beschlagnahmt. Die Polizei nahm die Ermittlungen auf und leitete Strafverfahren unter anderem wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Teilnahme an einem nicht erlaubten Kfz-Rennen, Nötigung im Straßenverkehr, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung ein.

Foto: oh/TechLine