Auf dem Amalienplatz, Grün- und Spielfläche an der Kreuzung Celler Straße / Neustadtring , ist ein erheblicher Rattenbefall zu beobachten. Nach einer Ausschreibung startet deshalb kommende Woche ein vom Gesundheitsamt der Stadt beauftragtes regionales Schädlingsbekämpfungsunternehmen mit der Bekämpfung der Ratten in diesem Bereich.
Das vermehrte Auftreten der Nager dort hat mehrere Gründe. Ratten lieben Lebensmittelreste und Müll. Obgleich Müllbehälter am Amalienplatz zur Verfügung stehen und regelmäßig geleert werden, werden zahlreiche Lebensmittelreste nicht ordnungsgemäß darin entsorgt. Eine zweite Nahrungsquelle für die Nagetiere stellt illegale Vogelfütterung dar, insbesondere von Tauben.
Die zunächst auf einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen befristete Akut-Bekämpfung der Ratten erfolgt mit nach Biozid-Verordnung der EU zugelassenen Giftstoffen. Diese werden in gesicherten und gekennzeichneten Köderboxen ausgelegt. Haustiere müssen von diesen Stellen ferngehalten werden. Das Gift wirkt mit zeitlicher Verzögerung, so dass sich die Tiere in der Regel in ihre Bauten zurückziehen. Das Unternehmen kontrolliert die Köder auf dem Platz regelmäßig und beseitigt eventuell doch vorhandene Kadaver zeitnah. Sollte das einmal nicht der Fall sein, können Hinweise an gesundheitsschutz@braunschweig.de, an das Bürgertelefon (0531 470-1) oder an das Beschwerdemanagement unter https://mitreden.braunschweig.de gerichtet werden. Auf Privatgrundstücken ist eine Entsorgung der Kadaver über die Restmülltonne möglich. Hierbei sollen Handschuhe oder ein Werkzeug verwendet werden, um einen direkten Kontakt auszuschließen. Sollte es zu einem Kontakt mit den Ködern kommen, ist ein erster Ansprechpartner das Giftinformationszentrum Nord der Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (GIZ-Nord) Telefon: 0551 192 40. Es berät auch zum Thema Tiervergiftung.
Flankierend startet das Gesundheitsamt im Sinne eines nachhaltigen Rattenmanagements eine Plakataktion. Sie ruft die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, die illegale Fütterung von Tauben zu unterlassen, da sie indirekt zum vermehrten Aufkommen von Ratten beiträgt.
In Braunschweig erfolgt eine gezielte und artgerechte Taubenfütterung nach dem Braunschweiger Stadttauben-Konzept auf zugelassenen Futterstellen. Nicht kontrollierte weitere Fütterungen verzögern und stören die Realisierung des Konzepts. Daher gilt ein bußgeldbewehrtes Fütterungsverbot auf allen öffentlichen Wegen und Plätzen. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Braunschweig unter https://www.braunschweig.de/leben/gesundheit/tierschutz_veterinaerwesen/stadttauben/index.php.
Die Mitwirkung der Bevölkerung ist entscheidend, um des Problems auf dem Amalienplatz Herr zu werden. Denn das übermäßige Vorkommen von Lebensmittelresten lässt die Rattenpopulation wachsen.
Ratten können Krankheiten übertragen und sind nach fachlicher Einschätzung des Robert Koch-Instituts als Gesundheitsschädlinge zu klassifizieren. Rechtsgrundlage für die Bekämpfung ist das Infektionsschutzgesetz und die Verordnung zur Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen.
Die Bekämpfung von Ratten auf Privatgrundstücken – also auch in Kellern oder Wohnungen – ist grundsätzlich Sache des Grundstückseigentümers. Er muss nach der niedersächsischen Rattenverordnung dafür sorgen, dass sowohl die Schädlinge selbst als auch die Ursache für ihr Auftreten beseitigt werden und dafür die Kosten tragen. Das Fachpersonal des Gesundheitsamtes berät die Bürgerinnen und Bürger, wenn sie Fragen dazu haben.
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