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Videoüberwachung in der Innenstadt soll modernisiert werden

Die Videoüberwachung an neuralgischen Punkten der Innenstadt in Braunschweig soll ertüchtigt und angepasst werden.

Die Videoüberwachung an 

neuralgischen Punkten der Innenstadt soll ertüchtigt und angepasst werden.

Stadtverwaltung und Polizei wollen dies gemeinsam umsetzen. Einen entsprechenden Vorschlag hat die Stadtverwaltung jetzt dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Ertüchtigung der Kameratechnik ergänzt die geplante Einrichtung einer Waffenverbotszone.  

„Die Modernisierung der Kameraüberwachung ist ein wichtiger Baustein, um die Sicherheit in unserer Innenstadt weiter objektiv zu verbessern“, hebt Ordnungsdezernent Dr. Tobias Pollmann hervor. „Mit dem gemeinsamen Projekt demonstrieren wir einmal mehr die enge Zusammenarbeit zwischen Polizei und Stadtverwaltung in Fragen der öffentlichen Sicherheit.“
Thomas Bodendiek, Leiter der Polizeiinspektion Braunschweig: „Wir begrüßen und unterstützen den Vorstoß der Stadt ausdrücklich. Durch eine moderne Videoüberwachung kann ein erheblicher Beitrag zur Aufklärung von Straftaten geleistet werden.“
Die Polizei darf öffentliche Straßen und Plätze sowie andere öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung offen beobachten, wenn dort wiederholt Straftaten oder nicht geringfügige Ordnungswidrigkeiten begangen wurden und die Beobachtung zur Verhütung entsprechender Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten erforderlich ist. Auf dieser Grundlage betreibt die Polizei Braunschweig seit dem Jahr 2007 mehrere Kameras in der Innenstadt.
Die Technik der zunehmend störungsanfälligen Kameras ist allerdings überholt, manche Standorte sind verzichtbar geworden, neue Standorte erforderlich. Priorisiert werden von der Polizei Kameras zur Überwachung des Friedrich-Wilhelm-Platzes, der Wallstraße, der Friedrich-Wilhelm-Straße, des Waisenhausdamms und des Bohlwegs. Wegfallen sollen die bisherigen Kamerastandorte Domplatz und Sack. Die Stadt, so der Vorschlag, finanziert die Anschaffung der Technik (einmalig rund 616.000 Euro) sowie den Betrieb (jährlich rund 25.000 Euro). Die Überwachung selbst obliegt weiterhin dem Personal der Polizei. Anders als eine städtische Verwaltungsbehörde darf die Polizei die Bilder der Kameras vorübergehend aufzeichnen. Sie kann die Bilder rund um die Uhr nutzen, um Straftaten zu verhindern oder zu verfolgen.Weitere Einzelheiten in Beschlussvorlage 24-24349 unter www.braunschweig.de/ratsinfo. Der Stadtbezirksrat Mitte wird zu dem Vorschlag angehört. Nach der Vorberatung im Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung sowie im Verwaltungsausschuss entscheidet der Rat in seiner Sitzung am 5. November. Auch der Beschluss über die Waffenverbotszone steht dann auf der Tagesordnung.

Foto: oh/adobe stock