Im Förderprogramm regenerative Energien der Stadt Braunschweig stehen nach der erfolgten Prüfung der bisher eingegangenen Anträge noch Fördermittel zur Verfügung.
Braunschweigerinnen und Braunschweiger können noch bis zum 15. November im Service-Portal der Stadt Anträge stellen, um attraktive Zuschüsse für ihre eigene Energiewende und ihre individuelle Energieunabhängigkeit zu erhalten. Gefördert werden neben steckerfertigen Photovoltaikanlagen, Mieterstromprojekten und regenerativen Heizungen auch Energieeffizienzmaßnahmen in Bestandsgebäuden sowie die Weiterbildung zur Fachkraft Photovoltaik.
Unterlagen können direkt hochgeladen oder innerhalb von acht Wochen über das jeweilige persönliche Service-Konto nachgereicht werden. Für die steckerfertigen PV-Anlagen werden bei der Antragsstellung keine Unterlagen benötigt, außer für die Bonus-Förderung bei Bezug von Wohngeld, Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG. Hier muss zusätzlich ein geeigneter Nachweis eingereicht werden.
Im Hinblick auf das näher rückende Jahresende außerdem noch folgender Hinweis: Es können nur Installationsvorhaben oder Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden, die im Jahr der Antragsstellung begonnen wurden. Ohne beantragte Fristverlängerung sind diese ebenfalls bis zum 31. Dezember 2024 abzuschließen.
Das Förderprogramm für regenerative Energien ist im April gestartet. Auch in diesem Jahr war die Nachfrage so hoch, dass die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 500.000 Euro zunächst bereits im Mai ausgeschöpft waren. Da erfahrungsgemäß einige Anträge storniert werden oder Vorhaben nicht realisiert werden können, war eine Antragstellung unter Aufnahme auf die Warteliste jedoch weiterhin möglich. Nach der erfolgten Prüfung der bisher eingegangenen Anträge stehen nun noch Fördermittel zur Verfügung.
Informationen zu den Förderbedingungen und häufig gestellten Fragen unter www.braunschweig.de/
Weitere Fragen zum Förderprozess können per E-Mail an foerderung-umwelt@