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Rat beschließt Fortführung des Tanzförderprogramms

Bewerbungen ab sofort bis zum 31. August möglich:

In seiner Sitzung am 1. Juli hat der Rat der Stadt Braunschweig eine Fortführung des Tanzförderprogramms beschlossen. Professionelle Akteurinnen und Akteure des zeitgenössischen Tanzes in Braunschweig können nun auch für das kommende Jahr Mittel für die Probenraumförderung sowie für Maßnahmen im Bereich Digitalisierung beantragen. Darüber hinaus kann im Kontext des Probenraum-Sharings erstmals auch eine Monatspauschale in Höhe von 250 Euro für Organisation, Instandhaltung und Pflege gewährt werden.

 

Die Antragsfrist wurde gegenüber der ersten Fassung des Förderprogramms vorverlegt. Neue Anträge für das Kalenderjahr 2026 können ab sofort bis zum 31. August 2025 gestellt werden. Auf diese Weise wird Tanzakteurinnen und -akteuren, die bereits Probenräume angemietet haben, eine reibungslose Weiterführung ihrer Mietverhältnisse ermöglicht. Das Antragsformular kann ab sofort unter https://www.braunschweig.de/kultur/kulturfoerderung/kulturfoerderung.php aufgerufen werden.

 

Entwickelt wurde das Tanzförderprogramm gemeinsam mit der freien, professionellen Braunschweiger Tanzszene, um die infrastrukturellen Voraussetzungen für ihre Arbeit zu verbessern. Die erste Fassung des Programms, das bisher landesweit einmalig ist, war vom Rat im Jahr 2023 beschlossen worden.

 

Im Ergebnis einer ersten Evaluierung wurden mit dem Programm bereits eine Reihe von positiven Effekten erzielt. So hat es die Arbeitssituation der Akteurinnen und Akteure verbessert und zu ihrer Vernetzung inner- und außerhalb der Tanz-Community beigetragen. Zudem wurde die Sichtbarkeit der freien Tanzszene erhöht. Darüber hinaus hat es die Voraussetzungen für die Erarbeitung von teilhabeorientierten Aktivitäten verbessert und die Entstehung einer höheren Anzahl von Produktionen ermöglicht.

Foto: AdobeStock