Die drohende Abschiebung des Kochs Ahmet-Turan Dönmezler
sorgt in Braunschweig für großes Aufsehen.
Dönmezler lebt und arbeitet seit vier Jahren in unserer Stadt, ist im Restaurant Troja beschäftigt und wird von Kolleg:innen und Gästen sehr geschätzt. Dennoch soll er nach bisherigen Informationen bis zum 19. September Deutschland verlassen, da sein Asylantrag abgelehnt wurde und seine Duldung ausläuft.
Dagegen regt sich breiter Widerstand: Eine Petition mit zahlreichen Unterschriften sowie eine Demonstration am 10. September zeigen, dass viele Menschen in Braunschweig ihn unterstützen.
„Es ist schwer nachvollziehbar, warum jemand abgeschoben werden soll, der längst ein fester Teil unserer Stadtgesellschaft ist und hier ein Zuhause gefunden hat“, so Anke Schneider, Vorsitzende des Ausschusses für Integration und Vielfalt. „Das ist nicht nur menschlich schwer nachvollziehbar, sondern wirkt auch widersprüchlich angesichts des Fachkräftemangels.“
Die Fraktion verweist in ihrer Begründung auch auf den Fall des Pflegehelfers Abdelhamid El Khadiri, der im vergangenen Jahr bundesweite Aufmerksamkeit auf Braunschweig gelenkt hatte. Damals drohte ebenfalls die Abschiebung – letztlich konnte durch Unterstützung aus Politik und Stadtgesellschaft eine Lösung gefunden werden.
Die Fraktion verweist in ihrer Begründung auch auf den Fall des Pflegehelfers Abdelhamid El Khadiri, der im vergangenen Jahr bundesweite Aufmerksamkeit auf Braunschweig gelenkt hatte. Damals drohte ebenfalls die Abschiebung – letztlich konnte durch Unterstützung aus Politik und Stadtgesellschaft eine Lösung gefunden werden.
„Dieses Beispiel zeigt, dass Engagement und politische Fürsprache Wirkung haben können. Auch im Fall Dönmezler muss geprüft werden, welche Möglichkeiten es gibt, damit er in Braunschweig bleiben darf“, so Schneider weiter. „Schutz, Menschlichkeit und faire Verfahren müssen immer an erster Stelle stehen.“Die Fraktion hat daher eine Dringlichkeitsanfrage im Rat eingereicht, um zu klären, welche rechtlichen Grundlagen der drohenden Abschiebung zugrunde liegen und ob es Möglichkeiten gibt, die Ausreiseverfügung auszusetzen – etwa aufgrund der nachweislich gelungenen Integration oder seiner Beschäftigung als Fachkraft.
Foto: oh/adobe stock