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GKV-Zuschuss für Bürgergeldempfänger – was ist mit den Privaten?

Das Reformpaket der Bundesregierung für die gesetzlichen Krankenversicherungen ist öffentlich geworden.

Das Reformpaket der Bundesregierung für die 

gesetzlichen Krankenversicherungen ist öffentlich geworden.

Ein wichtiger Punkt dabei ist die Finanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängerinnen und -empfängern. Derzeit müssen die gesetzlichen Krankenkassen einen erheblichen Teil dieser Kosten tragen: Rund 12 Milliarden Euro werden bislang aus den Beiträgen der gesetzlich Versicherten finanziert. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig kritisiert diese einseitige Belastung. „Es stellt sich die Frage, warum die mehr als acht Millionen privat Krankenversicherten bei dieser Finanzierung außen vor bleiben“, erklärt Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig. Aus Sicht des Verbandes müssten auch die privaten Krankenversicherungen einen Beitrag leisten. Der Vorschlag, die Finanzierung stärker über Steuergelder zu regeln, greife nach Auffassung des SoVD ebenfalls zu kurz. „Viele gesetzlich Versicherte würden dadurch sogar doppelt belastet – einmal über ihre Krankenkassenbeiträge und zusätzlich über ihre Steuern“, so Bursie.

Der Zugang zur privaten Krankenversicherung ist in Deutschland in der Regel an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Arbeitnehmer müssen mit ihrem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Darüber hinaus sind viele Beamte und Selbständige privat versichert – ebenso zahlreiche Politikerinnen und Politiker. „Gerade deshalb stellt sich die Frage, warum diese Gruppe von der Finanzierung ausgenommen wird“, betont Bursie. „Die Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängerinnen und -empfängern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher müssen sich auch alle Teile des Krankenversicherungssystems daran beteiligen.“

Der SoVD fordert die Bundesregierung daher auf, im Zuge der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung auch die Rolle der privaten Krankenversicherung bei der Finanzierung sozialer Aufgaben neu zu bewerten.

Foto: oh/SoVD