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Höhere Bürgergeld-Freigrenze für Schüler*innen und Studierende

Bürgergeldbeziehende dürfen zusätzlich verdientes Einkommen bis zu einer geltenden Freigrenze anrechnungsfrei behalten – dieser Freibetrag wurde für Schüler*innen und Studierende unter 25 zum 1. Januar 2026 auf 603 Euro angehoben.

Bürgergeldbeziehende dürfen zusätzlich verdientes Einkommen 

bis zu einer geltenden Freigrenze anrechnungsfrei behalten – dieser Freibetrag wurde für Schüler*innen und Studierende unter 25 zum 1. Januar 2026 auf 603 Euro angehoben.

Welche Voraussetzungen dabei genau zu beachten sind, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig.

Gute Nachrichten für Schüler*innen und Studierende unter 25 Jahren, die Bürgergeld beziehen: Zum 1. Januar 2026 hat sich für sie die Freibetragsgrenze, bis zu der sie zusätzliche Einkünfte ohne Abzüge behalten dürfen, auf die Minijob-Grenze von 603 Euro erhöht. Darunter fallen alle Jobs, unabhängig davon, wann im Jahr und in welcher Länge sie ausgeübt werden.

„Diese Regelung gilt auch für die Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung, allerdings nur für drei Monate. Außerdem dürfen Schüler*innen ihr Gehalt aus einem Job, dem sie in den Ferien nachgehen, in unbegrenzter Höhe behalten, was wir sehr begrüßen“, informiert Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig.
Von der Anhebung der Freigrenze profitiert zum Beispiel, wer an einer Universität, Hochschule oder einer anderen Bildungseinrichtung für beispielsweise einen Bachelor, einen Master, ein Promotions- oder ein anderes spezialisiertes Programm eingeschrieben ist. „Berechtigt sind dabei sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitstudierende“, erklärt Bursie. Für Schüler*innen gilt: Sie müssen eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen.

Bei weiteren Fragen rund um das Bürgergeld sind die Berater*innen des SoVD in Braunschweig gerne behilflich. Der Verband kann telefonisch unter 0531 480 760 erreicht werden. Weitere Kontaktdaten auf: www.sovd-braunschweig.de

Foto: oh/SoVD