
Menschen, die zu Hause gepflegt werden und einen
Pflegegrad von 2 bis 5 haben, müssen halbjährlich eine verpflichtende Pflegeberatung wahrnehmen. Darauf weist der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig hin.
Vielen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen sei jedoch nicht bekannt, dass diese Beratung unter bestimmten Voraussetzungen auch per Videokonferenz stattfinden kann.
Die Pflegeberatung wird in der Regel von einem Pflegedienst durchgeführt und soll sicherstellen, dass pflegebedürftige Menschen zu Hause bestmöglich versorgt werden. „Eine Videoberatung bietet viele Vorteile“, erklärt Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig. „Termine lassen sich oft schneller vereinbaren, Anfahrtswege entfallen und auch Angehörige, die weiter entfernt wohnen, können sich unkompliziert zuschalten.“
Der erste Beratungstermin muss jedoch weiterhin als Hausbesuch in der Wohnung der pflegebedürftigen Person stattfinden. Danach kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen. Diese Möglichkeit wurde während der Corona-Pandemie eingeführt und inzwischen bis zum 31. März 2027 verlängert. Der SoVD rät Betroffenen und Angehörigen, sich vorab bei ihrem Pflegedienst zu erkundigen, ob dieser die Pflegeberatung auch per Videokonferenz anbietet.
Bei weiteren Fragen rund um das Thema Pflege sind die Berater*innen des SoVD in Ort gerne behilflich. Der Verband kann telefonisch unter 0531 480 760 erreicht werden.
Weitere Kontaktdaten auf: www.sovd-braunschweig.de
Foto: oh/SoVD
