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Trockenheit: Grillen in Parks ab Graslandfeuerindex 4 nicht erlaubt

Der Deutsche Wetterdienst sagt für morgen, 15. Juli, für das Braunschweiger

Stadtgebiet einen Graslandfeuerindex von 4 voraus. Das entspricht der zweithöchsten Gefahrenstufe.

Die Stadt Braunschweig erinnert daran, dass gemäß der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Braunschweig (§ 3 Abs. 2) das Grillen in Park- und Grünanlagen ab dieser Gefahrenstufe wegen der Trockenheit und der daraus resultierenden Brandgefahr nicht gestattet ist. Ab Stufe 4 dürfen auch städtische Grillplätze nicht genutzt werden.

Weitere Informationen zum Thema Grillen hier: https://www.braunschweig.de/leben/im_gruenen/grillplaetze.php. Dort ist auch der Graslandfeuerindex verlinkt  ( https://www.dwd.de/DWD/warnungen/agrar/glfi/glfi_tab_alle_NI.html)

Foto: oh/adobe stock