
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig kritisiert die Preisfindung des Bundesverkehrsministeriums bei Bußgeldern für Parkplätze.
Sowohl das Falschparken auf Behindertenparkplätzen als auch das Falschparken von Verbrenner-Autos an Elektro-Ladepunkten kostet 55 Euro. „Nach unserer Ansicht sollte das Blockieren der Teilhabe und Inklusion von stark mobilitätseingeschränkten Menschen wesentlich teurer als das Blockieren eines Tankvorgangs sein“, sagt Monika Henke, 1. Kreisvorsitzende des SoVD in Braunschweig.
Allgemeine Behindertenparkplätze sind häufig an von behinderten Menschen stark frequentierten Orten platziert – Arztpraxen, Sanitätshäuser oder auch Apotheken und Physiopraxen. Wenn Betroffene hier keinen Parkplatz finden, ist es ihnen teils gar nicht oder nur mit großer Anstrengung überhaupt möglich den vorgesehenen Termin auch wahrzunehmen. Das Gleiche gilt für personenbezogene Behindertenparkplätze – hier ist es die Wohnung, die erreicht werden muss. Eine Fahrerin oder ein Fahrer eines Elektroautos kann einfach zum nächsten Ladepunkt fahren. „Barrierefreiheit darf nicht denselben Preis haben wie Bequemlichkeit“, meint Henke. „Das Bußgeld für Falschparken auf Behindertenparkplätzen sollte deutlich teurer sein als Falschparken an Ladepunkten“, führt Henke aus.
In Braunschweig gibt es derzeit mehr als 1.180 öffentlich zugängliche Ladepunkte und 144 allgemeine sowie 135 personenbezogene Behindertenparkplätze. Im Jahr 2025 gab es 766 Verstöße an Ladepunkten und 2.967 Verstöße auf Behindertenparkplätzen.
Foto: oh/SoVD
