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Eltern können Antrag beim Eingliederungshilfeträger stellen

Kinder und Jugendliche mit Behinderung haben ein Recht darauf, überall gleichberechtigt teilzuhaben – das gilt auch für den Freizeitbereich.

Kinder und Jugendliche mit Behinderung haben ein Recht darauf,  überall gleichberechtigt teilzuhaben – das gilt auch für den Freizeitbereich. Gut zu wissen: Die Teilhabe an verschiedenen Angeboten kann durch die sogenannte Eingliederungshilfe gefördert werden – wenn Eltern einen Antrag beim zuständigen Eingliederungshilfeträger stellen.

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig erklärt alles, was Eltern dazu wissen müssen.

Egal, ob Ferienfreizeit, Sportverein oder Musikschule: Kinder und Jugendliche mit Behinderung haben ein Recht darauf, an Freizeit-, Sport- oder Kulturangeboten genauso gleichberechtigt teilzuhaben wie nichtbehinderte Gleichaltrige. „Viele Betroffene fühlen sich einsam. Umso wichtiger ist es, dass sie die Möglichkeit haben, ihre Freizeit mit Freunden*Freundinnen zu verbringen und überall selbstbestimmt dabei zu sein. Finanziell unterstützen kann hier die sogenannte Eingliederungshilfe“, sagt Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig. Beantragen können Eltern diese Förderung beim zuständigen Eingliederungshilfeträger – entweder dem Sozialleistungsträger oder dem Träger der Kinder- und Jugendhilfe. „Welcher Träger wann zuständig ist, hängt unter anderem von der Art der Behinderung ab und ist leider etwas komplizierter. Außerdem sind die Voraussetzungen für die Hilfegewährung und auch eine Anrechnung des Einkommens im Einzelfall gegebenenfalls nicht ganz einfach nachzuvollziehen. Daher empfehlen wir Eltern, sich beraten zu lassen – unsere Berater*innen helfen gerne weiter“, so Bursie. Neben der Teilnahme an Veranstaltungen und anderen Aktivitäten wird auch die begleitende Hilfe gefördert. „Das kann zum Beispiel eine Assistenzkraft sein, die ein Kind benötigt, um bei einem Ausflug dabei zu sein oder die Übernahme von Fahrtkosten, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht genutzt werden können“, informiert Bursie weiter.

Für Fragen zur Eingliederungshilfe oder anderen behinderungsbezogenen Themen stehen die Berater*innen des SoVD in Braunschweig gerne unter 0531 480 760 zur Verfügung. Eine weitere Anlaufstelle sind Einrichtungen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB). Der SoVD ist Träger von elf Standorten in ganz Niedersachsen. Mehr Informationen dazu sind unter www.sovd-nds.de/beratung/teilhabeberatung verfügbar.

Foto: oh/SoVD-Kreisverband Braunschweig