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Arbeitserprobung schafft mehr Rechtssicherheit

Rund 4.500 Bezieher von Erwerbsminderungsrente gibt es in Braunschweig.

Erwerbsminderungsrente: Vereinfachter Weg zurück in das Erwerbsleben

Rund 4.500 Bezieher von Erwerbsminderungsrente gibt es in Braunschweig. Und circa 27.000 in der Region. Für die Betroffenen besteht jetzt die Möglichkeit einer Arbeitserprobung, um zu testen, ob man in das normale Erwerbsleben zurückkehren kann. Bisher war das nur mit finanziellen Risiken möglich. Hierüber informiert der Sozialverband SoVD in Braunschweig.

Erwerbsminderungsrente beziehen Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeiten können und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Es gibt die volle Erwerbsminderungsrente, bei der man noch bis zu 3 Stunden am Tag arbeiten kann und die teilweise Erwerbsminderung – hier reicht das Leistungsvermögen noch für bis zu 6 Stunden am Tag aus. Wenn man bisher aus der Erwerbsminderungsrente in das normale Erwerbsleben zurückgehen wollte, war das nur mit finanziellen Risiken möglich, denn man musste die Sicherheit der Rentenzahlung aufgeben, wenn man sich beruflich mit einer höheren Stundenzahl erproben wollte. Ob man dann nach einem Scheitern dieses Arbeitsversuchs wieder in die vorhergehende Rentenart eintreten konnte, das war nicht sicher.

Die neue Regelung macht eine Arbeitserprobung jetzt möglich. Für einen gewissen Zeitraum, in der Regel ein halbes Jahr, können die Betroffenen mehr Stunden arbeiten als es ihre Gesundheit und ihre Rente eigentlich vorsieht. Wenn die Arbeitserprobung gelingt und der Betroffene normal weiterarbeitet, dann wird die Rentenzahlung in der Regel eingestellt. Sollte der Versuch misslingen, erhält der Betroffene seine Rentenzahlung ohne Einschränkungen weiter. „Viele Betroffene haben vorher das finanzielle Risiko einer Arbeitserprobung gescheut. Wir hoffen, dass die neue Regelung nun diese Blockade löst“, sagt Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig. Die Arbeitserprobung ist auch mit einer selbständigen Tätigkeit möglich. Die Betroffenen müssen sich jedoch vor der Arbeitserprobung mit der Rentenversicherung abstimmen und die Hinzuverdienstgrenzen beachten.

Für weitere Fragen zum Thema Rente und Erwerbsminderungsrente können Sie sich an den SoVD in Braunschweig wenden. Telefon: 0531 480 760. Internet: www.sovd-braunschweig.de
 

Foto: oh/SoVD