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Hohe Dunkelziffer – Unterkiefer-Maske bei Schlafapnoe jetzt Kassenleistung

Braunschweig. Laut einer groß angelegten internationalen Studiegibt es in Deutschland mehr als 20 Millionen Menschen, die unter Schlafapnoe leiden – jeder Vierte wäre demnach betroffen. Bloß nur ein Bruchteil weiß von der Erkrankung. Schlafapnoe ist eine Erkrankung, bei der die Atmung während des Schlafs wiederholt aussetzt. Das raubt den Betroffenen nicht nur einen erholsamen Schlaf, wodurch eine Tagesmüdigkeit entsteht, sondern Schlafapnoe kann auch zu „signifikanten neurokognitiven und kardiovaskulären“ Folge-Erkrankungen führen. Bei den Patienten, bei denen die Schlafapnoe diagnostiziert wurde, gilt eine Therapie mit einem Atemgerät, das über einen Schlauch mit einer Maske verbunden ist und die Atemwege freihält, als die Standardtherapie. Das Problem: Mehr als jeder dritte Patient verträgt diese Therapie wegen verschiedener Nebenwirkungen nicht. Deshalb ist jetzt die Unterkiefer-Protrusionsschiene seit 2022 Kassenleistung bei Schlafapnoe, teilt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig mit. Vorher musste die Schiene aus eigener Tasche bezahlt werden. „Wir hören in unserer Beratung aber auch davon, dass Ärzte noch unsicher wegen der Formalitäten sind – hier helfen wir mit den notwendigen Informationen“, berichtet Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig.

Die Unterkiefer-Protrusionsschiene ist eine Therapieoption zur Behandlung von Schlafapnoe. Sie hilft Betroffenen, die Atemwege beim Schlafen offen zu halten und dadurch Atemstörungen zu verhindern. Die Schiene wird individuell für jeden Patienten angefertigt. Sie kann nur von Ärztinnen und Ärzten mit der Qualifikation Schlafmedizin unter gewissen Voraussetzungen verordnet werden. Mit der erhaltenen Verordnung beziehungsweise dem Rezept geht man zu einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt der Wahl. Nachdem die Schiene angefertigt und angepasst wurde, rechnen die Ärzte die Leistung direkt mit der Krankenkasse ab.

Auch für Fragen zu weiteren Themen des Krankenversicherungsrechts stehen die Berater*innen des SoVD in Braunschweig zur Verfügung. Der Verband ist sowohl telefonisch unter 0531 480 760 zu erreichen. Weitere Kontaktdaten auf: www.sovd-braunschweig.de

Foto: oh/SoVD