Mittwoch, Februar 4Nachrichten rund um Braunschweig
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Drohende Eisglätte: Streusalz erlaubt

Die Wetterprognosen sagen für die Nacht zum morgigen Mittwoch, 4. Februar den Durchzug eines Schneefallgebiets voraus. Der Schneefall soll später in Schneeregen oder Regen übergehen. Für die Nacht von Mittwoch auf Donnerstag wird ebenfalls Schneeregen oder Regen vorhergesagt.

Auf den gefrorenen Böden besteht in den kommenden zwei Tagen ein erhebliches Risiko von Glatteisbildung, so dass abstumpfende Streustoffe wie Splitt nicht ausreichen.  Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auf den Gehwegen ist in Braunschweig daher von Mittwoch, 4. Februar, 4 Uhr bis Donnerstag, 5. Februar, 24 Uhr die Verwendung von Streusalz gemäß § 5 Abs. 2 der Straßenreinigungsverordnung erlaubt. Im Interesse der Umwelt sollte er auf das notwendige Maß beschränkt bleiben und Salz nur dann eingesetzt werden, wenn tatsächlich Eisglätte eintritt.

Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden gebeten, ihr Fahrverhalten entsprechend anzupassen. Mit dem Fahrrad dürfen die mit Salz abgestreuten Hauptverkehrsstraßen genutzt werden. Auf Radwegen wird maschinell Schnee geräumt, aus Gründen des Umwelt- und Baumschutzes aber kein Auftausalz verwendet. Öffentliche Gehwege sind an Werktagen von 7 bis 22 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr verkehrs- bzw. trittsicher zu halten. In der Regel reicht es aus, Schnee zu räumen und anschließend abstumpfende Streustoffe aufzubringen. Der Einsatz von Streusalz wird deshalb von der Stadt Braunschweig nur ausnahmsweise freigegeben.

Foto: oh/adobe stock