
das Wildcardverfahren einzuleiten.
Hintergrund ist, dass durch den Einzug der Bozic Estriche Kirchheim Knights in die Finalspiele der ProA 2025/26 ein freies Teilnahmerecht in der easyCredit BBL entstanden ist, da der ProA-Finalist keinen Lizenzantrag für die kommende BBL-Spielzeit gestellt hat. Aufgrund dessen hat die Gesellschafterversammlung der BBL GmbH beschlossen, das freie Teilnahmerecht gemäß § 15 des BBL-Lizenzstatuts über eine Wildcard zu vergeben.
Nach dem sportlichen Abstieg besitzen die Basketball Löwen Braunschweig als Tabellensiebzehnter bei erfolgreicher Bewerbung das Vorrecht auf den Erhalt der Wildcard. Die Löwen wollen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und müssen nun die dafür notwendigen Schritte – insbesondere zur Finanzierung – einleiten.
Nils Mittmann, Geschäftsführer der Basketball Löwen Braunschweig:
„Der sportliche Abstieg bleibt für uns alle eine große Enttäuschung. Daran ändert auch die nun eröffnete Möglichkeit einer Wildcard nichts. Gleichzeitig bietet sich uns damit die Chance, weiterhin Teil der easyCredit BBL zu bleiben – und diese Möglichkeit wollen wir wahrnehmen.
Der Erhalt des BBL-Spielrechts ist für den Basketballstandort Braunschweig, für unser Programm und für die weitere Entwicklung des Clubs von großer Bedeutung. Aber wir begegnen dieser Situation auch mit der nötigen Demut. Dass wir nach dem sportlichen Abstieg die Möglichkeit erhalten, uns um eine Wildcard zu bewerben, ist keineswegs selbstverständlich und auch mit einer Portion Glück verbunden. Unser besonderer Dank gilt den Bozic Estriche Kirchheim Knights, die mit starken Leistungen in den Playoffs den Einzug ins Finale der ProA geschafft, selbst jedoch keinen Lizenzantrag für die easyCredit BBL gestellt haben. Damit wurde nach unserem 17. Tabellenplatz die Voraussetzung dafür geschaffen, dass sich für uns überhaupt die Möglichkeit einer Wildcard eröffnet hat.
Uns ist bewusst, dass der Erwerb einer Wildcard mit erheblichen wirtschaftlichen Anforderungen verbunden ist und kein Selbstläufer sein wird. Dieser Verantwortung stellen wir uns mit großer Ernsthaftigkeit und werden alles daransetzen, die notwendigen finanziellen Voraussetzungen zu schaffen, um diese Chance zu nutzen und dem Basketball in Braunschweig eine zukunftsfähige, erstklassige Perspektive zu geben.“
Mit dem heutigen Tag beginnt die in § 15 BBL-Lizenzstatut vorgesehene Frist von zehn Werktagen. Innerhalb dieser Frist müssen interessierte Clubs ihre Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen schriftlich bei der BBL GmbH einreichen.
