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Erbschein bei Sozialleistungsverfahren kostenlos

Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das Auskunft darüber  gibt, wer die Erbberechtigten einer verstorbenen Person sind und wie hoch die jeweiligen Erbanteile ausfallen.

Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das Auskunft darüber  

gibt, wer die Erbberechtigten einer verstorbenen Person sind und wie hoch die jeweiligen Erbanteile ausfallen.

Er dient insbesondere dazu, sich gegenüber Banken, Behörden oder anderen Stellen als erbberechtigt auszuweisen – etwa zur Regelung von Konten oder zur Umschreibung von Immobilien. Beantragt werden kann der Erbschein bei der Nachlassabteilung des Amtsgerichts oder über einen Notar. In der Regel ist das Verfahren kostenpflichtig, Gebühren richten sich nach dem Wert des Nachlasses, was teils kostenintensiv sein kann. Ist der Erbschein aber ausschließlich für die Beantragung, Erbringung oder Erstattung einer Sozialleistung nötig, dann ist er laut Gesetz kostenlos. Darauf weist der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig hin.

„Diese Rechtsauffassung wurde inzwischen auch durch das Oberlandesgericht Hamburg bestätigt und weiter konkretisiert“, erklärt Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig. In solchen Fällen werde der Erbschein entsprechend gekennzeichnet und direkt an die jeweilige Sozialbehörde geschickt. „Die Erbberechtigten selbst erhalten das Dokument dann nicht ausgehändigt“, so Bursie weiter. Voraussetzung sei allerdings, dass der Erbschein nicht zusätzlich für andere Zwecke benötigt werde und dass die Erbberechtigten bei der Antragsstellung deutlich drauf hinweisen, dass der Erbschein nur für Sozialleistungsverfahren benötigt wird. Erfolgt die Beantragung über einen Notar, können unabhängig davon Notarkosten entstehen.

Anlass für den Hinweis des SoVD war der Fall eines Mitglieds, das bei der Krankenkasse der verstorbenen Person die Erstattung zu viel gezahlter Zuzahlungen beantragen wollte. Die Krankenkasse hatte dafür die Vorlage eines Erbscheins verlangt.

Foto: oh/SoVD