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Kommunalwahl – Wahlbenachrichtigungen werden ab 10. August verschickt

Zum gesetzlichen Stichtag 2. August wurden die Wählerverzeichnisse für die Kommunalwahl am 13. September erstellt.

Zum gesetzlichen Stichtag 2. August wurden die 

Wählerverzeichnisse für die Kommunalwahl am 13. September erstellt.

Zum Stichtag sind 195.570 Braunschweigerinnen und Braunschweiger, knapp 3.000 Personen weniger als vor fünf Jahren, für die Wahl einer Oberbürgermeisterin oder eines Oberbürgermeisters sowie für die Wahl des Rates wahlberechtigt. Darunter sind etwas mehr als 8.000 nichtdeutsche Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die bei Kommunalwahlen (anders als bei Europawahlen) ohne einen zusätzlichen Antrag wahlberechtigt sind.

Für die Wahlen zu den zwölf Stadtbezirksräten sind es insgesamt 589 Wahlberechtigte weniger, da diese aufgrund von Umzügen innerhalb Braunschweigs seit dem 13. Juni (drei Monate vor dem Wahltag) ihr Wahlrecht für den Stadtbezirksrat verloren haben.
Wegzüge aus Braunschweig und Ummeldungen in einen anderen Stadtbezirk werden in einigen Fällen in den kommenden Wochen noch dazu führen, dass das Wahlrecht ganz oder nur für die Stadtbezirksratswahl verloren geht. Die Wählerverzeichnisse werden bis zum Wahltag aktualisiert.
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab Montag, 10. August, zugestellt. Der Brief ist deutlich mit dem Zusatz „Amtliche Wahlunterlagen“ gekennzeichnet ist. Er enthält Angaben über die Wahlberechtigung zu den drei Teilwahlen und über das Wahllokal für den Wahltag.

Auf der Rückseite der Benachrichtigung ist ein Antrag auf Briefwahlunterlagen für den Hauptwahltag am 13. September und den Tag der möglichen Stichwahl am 27. September abgedruckt. Für die Beantragung kann auch der Online-Antrag unter www.braunschweig.de/briefwahlantrag genutzt werden. Der Erhalt der Wahlbenachrichtigung muss dafür nicht abgewartet werden. Das Wahlamt weist darauf hin, dass Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl erst ab dem 12. August, für eine mögliche Stichwahl erst ab dem 16. September verschickt werden.
Der Versand der Wahlbenachrichtigungen wird spätestens bis zum 22. August abgeschlossen sein. Wer bis zu diesem Tag keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend beim Wahlamt melden, um sicherzustellen, dass er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wer dies versäumt, läuft Gefahr, am 13. September nicht wählen zu können.

Die Briefwahlzentrale in der Reichsstraße 3 ist ab Montag, 17. August, zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr, Freitag 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr, Samstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Alle Öffnungszeiten sind auch auf den Wahlbenachrichtigungen genannt.
Briefwahl ist bis zum Freitag vor dem Kommunalwahltag, also bis zum 11. September, möglich. Das Wahlamt bittet, sich frühzeitig um Briefwahlunterlagen zu kümmern, wenn das Wählen am Wahlsonntag keine Option ist. Für Briefwählende, die persönlich in die Wahlzentrale kommen, stehen Wahlkabinen bereit, damit sie gleich vor Ort wählen können.

Eine Online-Terminreservierung für Schaltertermine ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich. Der Link ist zu finden unter www.braunschweig.de/briefwahl.
Unter www.braunschweig.de/meinewahl finden Interessierte Informationen zu ihrem eigenen Wahlbezirk, also z.B. zum eigenen Wahllokal oder den Kandidierenden, die bei den verschiedenen Wahlen im jeweiligen Wahlgebiet auf dem Stimmzettel stehen werden.
Für Fragen rund um die Kommunalwahl ist das Bürgertelefon Wahlen unter der Telefonnummer 0531 / 470-4114 für alle Braunschweigerinnen und Braunschweiger erreichbar.

Foto: oh/adobe stock