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Magnifest: Verbot von Glasflaschen und Messern

Für das Magnifest am kommenden Wochenendehat die Stadt Braunschweig das seit Jahren zu diesem Anlass verfügte Glasbehältnisverbot erweitert.

Für das Magnifest am kommenden Wochenende 

hat die Stadt Braunschweig das seit Jahren zu diesem Anlass verfügte Glasbehältnisverbot erweitert.

Untersagt wird in diesem Jahr auch das Führen von Waffen, Messern und gefährlichen Gegenständen. Im Magniviertel und auf dem Löwenwall ist es damit verboten, im Freien die genannten Gegenstände bei sich zu haben. Das Glasbehältnisverbot gilt auch auf dem Schlossplatz und dem Magnitorwall. Eine Allgemeinverfügung in diesem Sinne hat die Stadt heute erlassen (siehe Anlage).

Die Verbote umfassen folgende in der beigefügten Karte markierten Bereiche:

Magniviertel und Löwenwall (einschließlich der Treppen an der Südseite, gelbe Markierung) von Freitag, 6. September, 18 Uhr, bis zum Sonntag, 8. September, 24 Uhr;
Magnitorwall, Schlossplatz, St.-Nicolai-Platz, Georg-Eckert-Straße (grüne Markierung) am Freitag, 6., Samstag, 7., und Sonntag, 8. September jeweils von 18 bis 2 Uhr des darauffolgenden Tages.

Bevor 2018 erstmals ein Glasflaschenverbot verfügt wurde, wurden leere Flaschen oft nicht ordnungsgemäß entsorgt, sondern auf den Boden gestellt, fallengelassen oder zerschlagen. Diese Problematik zeigte sich in der Vergangenheit vor allem am Löwenwall. Glasscherben wurden zum Teil tief in den Boden eingetreten, was auch langfristig ein großes Verletzungsrisiko für Mensch und Tier birgt.

Um mögliche Messerattacken zu erschweren und das Sicherheitsgefühl der Besucherinnen und Besucher zu erhöhen, ist in diesem Jahr das Verbot des Mitführens von Waffen, Messern und anderen gefährlichen Gegenständen erweitert worden. Das Verbot umfasst nicht nur als Waffen deklarierte Messer, sondern Messer jeglicher Art, unabhängig von ihrer Klingenlänge. Zu den gefährlichen Gegenständen zählen weiterhin Äxte und Beile, Knüppel jeglicher Art wie z. B. Schlagstöcke, Baseballschläger, Handschuhe mit harten Füllungen oder Quarzsandhandschuhe. Das Verbot erhöht in Verbindung mit hierauf bezogenen Kontrollen im Verdachtsfall zudem das objektive Entdeckungsrisiko potenzieller Straftäter. Der Veranstalter setzt Sicherheitspersonal ein. Auch Polizei und ZOD sind vor Ort.

Weitere Details einschließlich der u. a. für Gewerbetreibende, Gastronomen und Anwohner geltenden Ausnahmen vom Glasflaschen- und Messerverbot finden sich in der Allgemeinverfügung unter:https://www.presse-service.de/data.aspx/medien/285048P.pdf

Abb.: oh/Stadt Braunschweig