Den Begriff Geisterfahrer kennt man insbesondere im Zusammenhangmit Autobahnen. Es gibt aber auch Bundesstraßen, auf denen Autofahrer auf zwei oder mehr Spuren nur in eine Richtung unterwegs sein dürfen sowie Einbahnstraßen – auch hier kann man Geisterfahrer sein, wenn man in der falschen Richtung unterwegs ist und entsprechend nur Gegenverkehr hat.
Hört man – zum Beispiel über das Radio – von einem Geisterfahrer auf der gerade befahrenen Strecke, gilt es, den potenziell drohenden Zusammenstoß in jedem Fall zu vermeiden: Geschwindigkeit verringern, Warnblinkanlage einschalten und besonders aufmerksam sein.
Vermeiden Sie unbedingt Überholmanöver und fahren Sie stattdessen ganz rechts – um von hier im Notfall auf den Seitenstreifen wechseln zu können. Wenn möglich, ist es sinnvoll, den nächsten Parkplatz anzusteuern. Im Verkehrsfunk wird auch durchgegeben, wenn die Gefahr vorüber ist. Achten Sie also auf die aktuellen Durchsagen im Radio.
Diese Maßnahmen setzen natürlich voraus, dass der Geisterfahrer bereits gemeldet wurde. Sind Sie dagegen derjenige, der den Geisterfahrer zuerst bemerkt, sollten Sie sofort die Polizei informieren, damit andere Verkehrsteilnehmer schnellstmöglich gewarnt werden. Bei Autos mit Freisprechanlage oder einem Beifahrer mit Handy geht das problemlos. Ansonsten gilt es erst anzuhalten, um nicht durch Telefonieren am Steuer selbst den Verkehr zu gefährden.
Mit Strafe muss ein Geisterfahrer aufgrund der davon ausgehenden Gefährdung des Straßenverkehrs immer rechnen. So lange jedoch kein Unfall passiert ist, kommt der Fahrer oft glimpflich mit einer Geldstrafe davon, ggf. ergänzt um ein temporäres Fahrverbot. Richtig hart wird es bei einem Unfall: Hier ist mit einem Strafverfahren zu rechnen, bei dem Falschfahrer sogar Gefängnisstrafen drohen können. Stark unterschieden wird beim Strafmaß auch danach, ob die Falschfahrt versehentlich passiert ist oder absichtlich vorgenommen wurde. (mid/ak-o)
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