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Silvester: Diese Regelungen sind zu beachten

Zum bevorstehenden Jahreswechsel erinnert die Stadt Braunschweig an die bundesweit geltende Regelung im Sprengstoffrecht, wonach in unmittelbarer Nähe von besonders brand-empfindlichen Gebäuden oder Anlagen kein Feuerwerk abgebrannt werden darf. Betroffen sind davon insbesondere Stadtbereiche mit reetgedeckten Dächern, wie in Riddagshausen, sowie Fachwerkhäusern in engen oder besonders gefährdeten Lagen, z. B. im Magniviertel einschließlich Löwenwall, in der Echternstraße, der Bruchstraße, am Burgplatz und am Wollmarkt. Das gesetzliche Verbot, pyrotechnische Gegenstände abzubrennen, gilt auch in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie von Kirchen.

In der kommenden Silvesternacht ist es auf Grund von Vorfällen an Silvester 2018 im Bereich der Bohlweg-Kolonnaden erneut untersagt, Feuerwerkskörper zu zünden oder mit sich zu führen. Auch das Mitführen von Glasbehältnissen in diesem Bereich ist untersagt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Stadtverwaltung am heutigen Tage veröffentlicht. Das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen außerhalb von geschlossenen Räumen sowie das Mitführen und Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände sind ab Sonntag, 31. Dezember, 18 Uhr, bis Montag, 1. Januar, 6 Uhr, im Bereich der westlichen Seite des Bohlwegs zwischen Dankwardstraße und Langer Hof (sog. Bohlweg-Kolonnaden) sowie auf dem entsprechenden östlichen Abschnitt mit der Stadtbahnhaltestelle verboten (siehe beigefügte Karte, markierter Bereich).

Glasflaschenverbotsbereich Innenstadt. Foto: oh/Stadt Braunschweig

Zudem wird den dort ansässigen Gewerbebetrieben in dieser Zeit der Verkauf von Glasbehältnissen sowie von Alkohol zum Außerhausverzehr untersagt. Sie wurden darüber mit entsprechenden Bescheiden informiert. Ordnungsdezernent Dr. Tobias Pollmann weist darauf hin, dass die gesetzlichen Verbote im gesamten Stadtgebiet gelten, auch in den Ortslagen. Er bittet die Braunschweiger Bevölkerung auch in diesem Jahr um gegenseitige Rücksichtnahme am Silvesterabend.

Auch sollte jeder Rücksicht auf Tiere nehmen und Feuerwerkskörper nicht in deren unmittelbarer Nähe zünden. Dies gilt insbesondere im Umkreis der Hochwassergebiete, wo Wildtiere ohnehin schon besonderen Belastungen ausgesetzt sind.

 

Polizei und Zentraler Ordnungsdienst der Stadt werden an öffentlichen Orten, an denen Feuerwerk abgebrannt wird, Präsenz zeigen und auf ordnungsgemäßen Umgang mit dem Feuerwerk hinwirken. Der Bereich der Bohlweg-Kolonnaden wird ein Schwerpunkt der Kontrollen sein.

 

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern (Kleinfeuerwerk der Kategorie F2) für Silvester darf nur an Erwachsene in der Zeit vom 28. bis 31. Dezember erfolgen. Das Abbrennen ist ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar gestattet.

Foto: AdobeStock